Nürburgring-Gesetz

Dr. Axel Wilke: CDU-Landtagsfraktion gegen Gesetzberatung im Schnelldurchlauf

Mainz. „Eine seriöse Beratung über das Nürburgring-Gesetz im Rechtsausschuss am Donnerstag, 27.06.2013, ist, nachdem weder eine Beschlussempfehlung noch die Auswertung der Expertenanhörung des Innenausschusses vorliegen, nicht möglich“, erklärt Dr. Axel Wilke, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. In der Anhörung im Innenausschuss wurde klar, dass es eine Fülle von rechtlichen Problemen gibt, die noch geklärt werden müssen.

Die von den Experten geäußerten verfassungsrechtlichen,  kartellrechtlichen und  europarechtlichen Bedenken stehen weiter im Raum. „Vor diesem Hintergrund muss das Nürburgring-Gesetz mit äußerster Sorgfalt erarbeitet werden, um das allseits gewünschte Ziel zu erreichen, den öffentlichen Zugang zum Nürburgring dauerhaft und rechtssicher zu sichern. Ohne Auswertung der Anhörung im Innenausschuss  kann der Rechtsausschuss seine ureigene Aufgabe der verfassungsmäßigen Prüfung eines Gesetzes nicht nachkommen.

Wenn die Koalition trotzdem heute, 27.06.2013, die Gesetzberatung durchzieht, dann werden der Rechtsausschuss und in der Konsequenz auch das Parlament nur noch zu Durchlaufstationen degradiert, die lediglich formal beteiligt werden. Eine inhaltliche Befassung mit dem Thema scheint nicht gewollt zu sein. Ein solches Vorgehen haben die Menschen und die Region am Nürburgring nicht verdient“, erklärt Wilke.

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