Nürburgring-Beihilfen

Die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion ist der Auffassung, dass es sich bei dem Scheitern des Nürburgring-Projektes keinesfalls um ein Einzelversagen des früheren Finanzministers handele. Mehr und mehr trete zutage, dass offensichtlich verschiedenen Kabinettsmitgliedern und ihren Vertretern die beihilferechtlichen Problemstellungen bereits länger bekannt waren.

„Aus einem Vermerk aus dem Jahr 2007 ergibt sich, dass das zuständige Referat im Wirtschaftsministerium bereits im Jahr 2007 eine Aufteilung zwischen Infrastrukturinvestitionen und gewerblichen Investitionen vornahm. Im Wirtschaftsministerium ging man dabei davon aus, dass mehr als 3/4 der Gesamtkosten nicht förderfähig waren und damit zu beihilferechtlichen Problemen führen konnten. Dieser Vermerk wurde ‚wie (…) mit StS Kühl besprochen‘ auch an das Finanzministerium geschickt und von dort an die ISB weitergeleitet. Vor diesem Hintergrund erstaunt es mich schon, dass die Landesregierung nun plötzlich derart überrascht über die Feststellungen der EU zu sein scheint.

Dass das Finanzministerium bereits im Jahr 2007 über mögliche beihilferechtliche Probleme Bescheid wusste, haben bereits Medienveröffentlichungen der vergangenen Tage deutlich gemacht. Offensichtlich wusste aber auch der damalige Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Kühl und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch der Ex-Minister Hering schon im Jahr 2007, dass die Förderung des Nürburgring-Projekts in der gewählten Höhe beihilferechtlich nicht möglich war. Schlimmer noch: Indem er die Weiterleitung des Vermerks veranlasste, hat er dies offensichtlich nicht nur gewusst – er hat es auch akzeptiert. Und genau diesen Sachverhalt hat die EU im laufenden Verfahren beanstandet. Mehr und mehr tritt zutage, dass das Scheitern des Projekts kein Einzelversagen des früheren Finanzministers Deubel war. Vielmehr hat hier das halbe Kabinett zusammengewirkt, um den Wunsch des Ministerpräsidenten nach einem Prestigeobjekt zu erfüllen. Die Rolle von Becks Gehilfen dabei wird täglich deutlicher.“

Hintergrund:

In einem Vermerk des zuständigen Fachreferates des damaligen Wirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2007 heißt es:

„Nürburgring – Aufteilung Infrastrukturinvestitionen – gewerbliche Investitionen

„Von der Nürburgring GmbH wurden über Frau (…) (FM) Investitionsaufstellungen zum einen nach Gewerken, zum anderen nach Komponenten, vorgelegt. In beiden Tabellen hat die Nürburgring GmbH Infrastrukturanteile ausgewiesen, in der Summe rund 34,2 Mio. € von 135 Mio. €.

Als Basis der Förderung (…) gelten solche Vorhaben als Infrastrukturinvestitionen (z.B. Gewerbegebietserschließung bei der gewerblichen Infrastruktur oder Premiumwanderwege, Touristinfos bei der touristischen Basisinfrastruktur) die von kommunalen bzw. mehrheitlich kommunalen Trägern auf öffentlichem Gelände ausgeführt werden. Der Träger darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Es darf keine Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen privaten Anbietern entstehen.

Somit kämen für eine eventuelle Förderung im Rahmen des Referates 8301 lediglich die rd. 5,5 Mio. € für Infrastruktur (Kanal, verkehr) in Frage, soweit die Kosten förderfähig wären.

Betrachtet man die vorliegenden Investitionen jedoch bezüglich ihrer ‚Gewerblichkeitsferne‘, d.h. es gilt als unwahrscheinlich, dass es privater Unternehmer diese Investitionen durchführt, so könnte man einen weiter gefassten Infrastrukturbegriff definieren. (…) Bezogen auf die vorliegende Komponentenliste hieße dies, Infrastrukturanteile könnten vorhanden sein bei den Positionen Verwaltung, Boulevard, Welcome Center. (…)

Damit läge der Infrastrukturanteil bei rd. 28,82 Mio. €.“ Der Vermerk wurde wenige Tage später „wie gerade mit Herrn Sts Kühl besprochen“ an das Finanzministerium und von dort an den Sprecher der Geschäftsführung der Investitions- und Strukturbank, Metternich, weitergeleitet. Die entsprechenden Dokumente wurden im Untersuchungsausschuss „Nürburgring GmbH“ in öffentlicher Sitzung verlesen.

 

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