Noch 95 Tage bis zur Landtagswahl

Nur noch 20 Tage bis zum Ablauf der Einreichungsfrist

Rheinland-Pfalz. Die Wahl des 17. Landtags Rheinland-Pfalz findet – in 95 Tagen – am Sonntag, 13. März 2016, statt. Die Wahlvorschläge für die Landtagswahl müssen spätestens am Dienstag, 29. Dezember 2015, bis 18 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter eingegangen sein. Landeswahlleiter Jörg Berres weist darauf hin, dass die Parteien und Wählervereinigungen bis zu diesem Termin bei der Landeswahlleitung ihre Landesliste oder die Bezirkslisten einreichen können. Um ein Direktmandat in den insgesamt 51 Wahlkreisen können sich nicht nur Parteien und Wählervereinigungen, sondern auch stimmberechtigte (Einzel-)Personen bewerben.

Die Wahlkreisvorschläge nimmt die jeweils zuständige Kreiswahlleiterin bzw. der zuständige Kreiswahlleiter entgegen. Für die Einreichung der Wahlvorschläge ist insbesondere zu beachten, dass Parteien bzw. Wählervereinigungen, die weder im Landtag noch im Deutschen Bundestag aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags mit Abgeordneten vertreten sind, sowie Einzelbewerber zum Einreichungstermin Unterstützungsunterschriften vorlegen müssen. Für Wahlkreisvorschläge sind es mindestens 125 und für Landeslisten mindestens 2.040 Unterschriften. Darüber hinaus haben diese Wahlvorschlagsträger ihre Parteieigenschaft bzw. ihre Eigenschaft als Wählervereinigung nachzuweisen. Der Landeswahlausschuss entscheidet am Mittwoch, 6. Januar 2016, in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der eingereichten Landes- und Bezirkslisten. Am selben Tag beschließen die 51 Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Wahlkreisvorschläge. Ort und Zeitpunkt der Sitzungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Stand: 09.12.2015

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