Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Verfassungsfeinde von staatlichen Leistungen ausschließen

„Mit der aktuellen Vorlage (07.04.2017) von Formulierungshilfen entspricht der Bundesinnenminister einer Forderung der Länder zum Ausschluss extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung. Es muss alles getan werden, damit Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und deren politische Konzepte die Menschenwürde missachten, nicht mit staatlichen Mitteln unterstützt werden.“ Das unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, amtierende Bundesratspräsidentin, heute in Mainz. Die Ministerpräsidentin wies auf entsprechende Gesetzentwürfe hin, die der Bundesrat im März im Bundesrat beschlossen hat. Das Land Rheinland-Pfalz hatte dazu bereits im Februar einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.

Die von Bundesinnenminister de Maizière heute übersandten Formulierungshilfen stimmen im Wesentlichen mit dem Beschluss des Bundesrates überein. „Auf der Grundlage der Gesetzentwürfe des Bundesrates und der Formulierungshilfen kann der Deutsche Bundestag zügig noch in dieser Wahlperiode über den Ausschluss extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung entscheiden“, so die Ministerpräsidentin.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil Spielräume eröffnet, um Parteien, deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde, möglichst umfassend von öffentlichen Leistungen ausschließen zu können. Neben dem Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung umfasst das auch den Ausschluss von steuerlichen Privilegien für die Parteien und die Zuwendungen an diese Parteien. Diese Spielräume müssen und wollen wir nutzen“, sagte die Ministerpräsidentin. „Wir müssen unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Werte gegen ihre Feinde schützen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Verfassungsgericht habe zwar ein Verbot der NPD abgelehnt, aber gleichwohl deren Verfassungsfeindlichkeit bestätigt. Derzeit könne eine Partei, deren politische Konzepte die Menschenwürde missachteten und auf die Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung ausgerichtet seien, trotzdem Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten. „Das muss sich ändern. Der von der Verfassung gebotene Schutz der Parteien darf nicht dazu missbraucht werden, unsere Demokratie zu beeinträchtigen und zu zerstören“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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