Ministerin Höfken: „Verbandsklage gibt Tieren eine Stimme“

Mainz. „Mit dem Klagerecht für Tierschutzverbände stärken wir den Tierschutz in Rheinland-Pfalz“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken am 19.09.2013 bei der Einbringung des Gesetzes im Landtag. Bislang dürfen Tierschutzvereine in Rheinland-Pfalz bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht nicht klagen: „Das vorgelegte Gesetz ermöglicht den Vereinen, in tierschutzrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren mitzuwirken und räumt ihnen ein Klagerecht ein.“ Damit erhoffe sich die Landesregierung auch mehr Sensibilität in Tierschutzfragen und eine bessere Prävention tierschutzwidriger Verhaltensweisen.Höfken: „Das geltende Tierschutzrecht bleibt unverändert bestehen, seine Durchsetzung wird aber deutlich gestärkt.“ Ein Unternehmer, dessen geplante Tierhaltungsanlage nicht genehmigt wird, kann gegen die Genehmigungsbehörde klagen. Aber Tierschutzvereine haben bislang keine Klagemöglichkeit, wenn die Mastanlage tierschutzrechtliche Vorgaben nicht erfüllt. Höfken: „Dieses Ungleichgewicht wollen wir ausbalancieren und damit den Tieren eine Stimme geben.“ Der Gesetzentwurf sieht Mitwirkungs- und Klagerechte für diejenigen Tierschutzvereine vor, die nach Inkrafttreten des Gesetzes vom Ministerium anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine landesweite Tätigkeit.

Rheinland-Pfalz folgt mit dem Vorstoß Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland, die bereits entsprechende Gesetze verabschiedet haben. „Damit setzen wir die Bundesregierung unter Druck, eine bundesweite Regelung auf den Weg zu bringen – bislang hat sie dem Tierschutz diesen entscheidenden Fortschritt verweigert.“

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