Mindestlohn gefährdet Praktika und Nebenjobs für Schüler!

Der Flächendeckende Mindestlohn gefährdet viele Praktikumsplätze und Nebentätigkeiten von Schülern. Daher begrüßt die Schüler Union Deutschlands die Forderung nach einigen Ausnahmen beim flächendeckenden Mindestlohn. Das resultierende Ausmaß des Mindestlohns ist vielen nicht bewusst; die Nebenbeschäftigung von ca. 570.000 Schüler hinge dann „am seidenen Faden“. Schließlich ist der Mindestlohn in dieser Reichweite nicht für alle Unternehmen finanziell tragbar. „Ein Nebeneinkommen für Schüler ist ein wichtiger Aspekt, ich konnte mir beispielsweise durch eine Nebentätigkeit den Führerschein finanzieren“, so Lars von Borstel, „eine Gefährdung durch einen verpflichtenden Mindestlohn ist daher unzulässig!“

Zudem tut sich eine weitere Problematik auf; Praktikumsplätze leiden ebenfalls unter dem Mindestlohn, wobei die finanzielle Tragbarkeit einzelner Unternehmen erneut eine wichtige Rolle spielt: Zurzeit gibt es, gerade in Mittelständigen Unternehmen, für Schülerinnen und Schüler ein breites Angebot an Praktikumsmöglichkeiten, bei denen sie unter anderem die Möglichkeit haben einen kleinen „Nebenversdienst“ zu bekommen. Dieser Nebenverdienst, der in den aller meisten Fällen unter 8.50 Euro liegt, müsste dann auf den Mindestbetrag angehoben werden, was zur Folge hätte, dass viele Praktikumsmöglichkeiten wegfallen würden. Auch nicht bezahlte Praktikumsplätze wären gefährdet,  schließlich brauchen Praktikanten auch eine gewisse Einarbeitungszeit, die ein Unternehmen nur dann gewährleisten kann, wenn genügend Ressourcen vorhanden sind. „Praktika geben Schülern die Möglichkeit Berufe kennenzulernen, damit diese später den richtigen Beruf wählen können, also ist es äußerst wichtig diese Möglichkeit zu erhalten“, so von Borstel abschließend.

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