Lewentz: Flughäfen brauchen flexible Leitlinien der EU

Mainz. Die rheinland-pfälzische Landesregierung sieht im Entwurf der EU-Kommission für neue Beihilfe-Leitlinien für Flughäfen eine Basis für die perspektivische Weiterentwicklung von Regionalflughäfen. „Der vorgelegte Leitlinienentwurf enthält gute Ansätze, um die für den Flughafensektor bislang geltenden und kaum praktikablen beihilferechtlichen Regelungen fortzuentwickeln. Allerdings ist der Entwurf von einer wettbewerbsorientierten Ausrichtung dominiert, während strukturpolitische Effekte und verkehrspolitischen Aspekte zu wenig Gewicht erhalten“, sagte Infrastrukturminister Roger Lewentz zu der vom Kabinett gebilligten Stellungnahme des Landes.

„Die Landesregierung hat sich mit Blick auf die speziellen Konversionsprojekte der beiden Verkehrsflughäfen Hahn und Zweibrücken darauf verständigt, eine eigene Stellungnahme in das Verfahren einzubringen“, so der Minister. Die EU-Kommission hatte im Juli den Entwurf der Beihilfevorschriften für die Förderung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftverkehrsgesellschaften veröffentlicht und das Konsultationsverfahren dazu eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens haben die Mitgliedsstaaten sowie die betroffenen Regionen, Flughafen und Fluggesellschaften die Möglichkeit, ihre Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu den geplanten Regelungen einzubringen.

Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass sich die kommunale Familie rund um die Flughäfen Hahn und Zweibrücken mit eigenen Stellungnahmen und Resolutionen aktiv eingebracht hat. Das Land habe die EU-Kommission aufgefordert, die Leitlinien flexibler zu gestalten, damit die betroffenen Regionen auch ihrer strukturpolitischen Verantwortung gerecht werden könnten, betonte Lewentz. Die rheinland-pfälzische Stellungnahme hebe daher die wirtschafts- und regionalpolitische Bedeutung von Regionalflughäfen hervor und werbe dafür, den Flughäfen mehr Zeit für das Erreichen der Rentabilitätsschwelle einzuräumen. Die Landesregierung habe Zweifel, ob ein Zeitraum von zehn Jahren ab Inkrafttreten der neuen Leitlinien stets ausreichend sei, um auch Flughäfen mit besonderen Anforderungen ein Wachstum hin zu einer rentablen Größe zu ermöglichen.

Zudem solle bei Investitionen der zwingende Eigenfinanzierungsanteil durch einen flexiblen Ansatz ersetzt werden, der sich am tatsächlichen Bedarf eines solide geführten Flughafens bemisst. Schließlich werde eine Klarstellung für die staatliche Finanzierung hoheitlicher Aufgaben gefordert, die gewährleisten solle, dass der Ausgleich für Aufwendungen im Sicherheits- und Polizeibereich, bei Brandschutz, Wetterdienst oder Flugsicherung grundsätzlich nicht schon deshalb als beihilferelevant gelte, weil dies an einem anderen Flughafen anders gehandhabt werde, so der Minister. „Mit unserer Stellungnahme wollen wir die Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene so mitgestalten, dass Hahn und Zweibrücken weiterhin Aushängeschilder für eine erfolgreiche Konversion bleiben können“, sagte Lewentz.

Für die Landesregierung sei der Hahn als erster internationaler Flughafen in Rheinland-Pfalz sowohl für die wirtschaftliche Entwicklung der Region als auch als einer der größten Arbeitgeber unverzichtbar und spiele auch für die weitere touristische Erschließung unseres Landes eine wichtige Rolle. Gleiches gelte für den Flughafen Zweibrücken, der sowohl den Arbeitsmarkt in Zweibrücken und der Südwestpfalz als auch die volkswirtschaftliche Entwicklung in einer nach wie vor strukturschwachen Region mit der am Flughafen erzielten Bruttowertschöpfung nachhaltig stärke. Die zentrale Herausforderung für die Zukunft sei es daher, beide Flughäfen so auszurichten, dass sie betriebswirtschaftlich erfolgreich operieren und die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission umsetzen könnten, so Minister Lewentz. Dabei sei zu berücksichtigen, dass solche Konversionsprojekte durch erhebliche Folgekosten aus der militärischen Vornutzung deutlich stärker belastet seien als reguläre andere Flughafenprojekte.

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