Landesregierung verbessert Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Mainz. Der Ministerrat hat den Entwurf des Landesgesetzes zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, kurz BQFG-Land) beschlossen. Das Gesetz wird für Berufe im Bereich des Landesrechts die Möglichkeiten verbessern, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse anerkennen zu lassen. Dies betrifft zum Beispiel Erzieher/innen, Altenpflegehelfer/innen und eine Vielzahl schulischer Ausbildungsberufe.

Praktisch entsteht für Migrantinnen und Migranten mit bestimmten beruflichen Qualifikationen erstmalig ein Anspruch auf offizielle Feststellung, ob eine Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation vorliegt. Dies erleichtert den Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt und bietet Arbeitgebern, die Möglichkeit die Abschlüsse leichter mit deutschen Abschlüssen vergleichen zu können. Das Landesgesetz ergänzt ein gleichartiges Gesetz des Bundes, das sich auf bundesrechtlich geregelte Berufe (v.a. duale Ausbildungsberufe, Gesundheitsberufe) bezieht.

Wirtschaftsministerin Lemke sieht eine Win-Win-Situation für Migranten und Arbeitgeber: „Mit diesem Gesetz geben wir gut ausgebildeten Menschen aus anderen Ländern in Deutschland endlich die beruflichen Möglichkeiten, die sie verdienen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem langen Weg, ausländischen Fachkräften, die wir ja inzwischen dringend suchen, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzuräumen. Es verbessert zudem die Situation für Menschen, die oft seit Jahren bei uns leben und bislang gezwungen waren, Arbeiten weit unterhalb ihrer beruflichen Qualifikation anzunehmen.

Arbeitgeber ihrerseits bekommen leichter die Übersicht, ob ein Abschluss aus dem Ausland dem entspricht, was sie suchen.“ Maßstab sind hierbei die Anforderungen an die Qualifikation des Berufes in Deutschland. Die erste Lesung des Gesetzesentwurfs findet noch vor der Sommerpause im Juliplenum statt. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Weitere Informationen zum Thema unter www.mwkel.rlp.de/berufsqualifikation.

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