Land gibt 1,3 Milliarden Euro für Sozialhilfe aus

Im Jahr 2014 wurden in Rheinland-Pfalz netto fast 1,3 Milliarden Euro für Sozialhilfe ausgegeben. Das waren nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes knapp 7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Rein rechnerisch werden somit je Einwohner 319 Euro für die Sozialhilfe aufgewendet (2013: 300 Euro).

Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) zählt ein breites Spektrum, das neben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch Hilfen zur Pflege, zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit sowie sonstige Hilfen umfasst. Die Ausgaben für diese Leistungen, die unter anderem gewährt werden um die Folgen von Behinderungen, gesundheitlichen und altersbedingten Einschränkungen zu beseitigen bzw. zu mildern und die auch der Deckung des Bedarfs an Ernährung, hauswirtschaftlichem Bedarf und den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens dienen, steigen seit Jahren kontinuierlich. Im Jahr 2006 waren landesweit noch weniger als 900 Millionen Euro bzw. rechnerisch 220 Euro pro Einwohner für die Sozialhilfe aufgewendet worden.

Regionale Unterschiede
Regional gibt es erhebliche Unterschiede. Die rechnerisch höchsten Ausgaben je Einwohner hatte im Jahr 2014 die Stadt Pirmasens mit 564 Euro (2013: 556 Euro), die niedrigsten der Rhein-Pfalz-Kreis mit 195 Euro (2013: 204 Euro). Die kreisfreien Städte waren mit durchschnittlich 406 Euro je Einwohner stärker belastet als die Landkreise (286 Euro je Einwohner).

Eingliederungshilfe größte Ausgabenposition
Mit über 61 Prozent stellte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die größte Ausgabenposition dar. Es folgt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit knapp 18 Prozent der Gesamtausgaben. Für die Hilfe zur Pflege wurden mehr als 14 Prozent und für die Hilfen zum Lebensunterhalt knapp vier Prozent aufgewandt. Etwa zwei Prozent der Ausgaben entfielen auf die Hilfe zur Gesundheit und rund ein Prozent auf sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Bei den einzelnen Hilfearten gab es unterschiedliche Entwicklungen. Am stärksten stiegen gegenüber dem Vorjahr die Aufwendungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt (plus 10,6 Prozent), gefolgt von der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe behinderter Menschen mit einer Steigerung von jeweils 6,9 Prozent. Wachsende Ausgaben waren aber auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (plus 5,5 Prozent) sowie für die sonstigen Hilfen zu verzeichnen (plus 2,5 Prozent). Demgegenüber sanken die Ausgaben bei den Hilfen zur Gesundheit (minus 0,7 Prozent).

Annähernd drei Viertel der Ausgaben wurden für Leistungen aufgewendet, die in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen oder Werkstätten für behinderte Menschen erbracht wurden. Bei den einzelnen Hilfearten bestehen große Unterschiede. Während die Ausgaben für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen und die Hilfe zur Pflege zu 88 bzw. 83 Prozent durch einrichtungsbezogene Leistungen begründet waren, betrug der Anteil in Einrichtungen erbrachter Leistungen bei den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nur 23 Prozent.

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