Krankenhäuser erhalten 51,2 Millionen Euro vom Land

„Das Land stellt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz auch in diesem Jahr 51,2 Millionen Euro pauschale Fördermittel zur Verfügung“, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler am 30.07.2015 in Mainz. Die pauschalen Fördermittel werden den Krankenhäusern für kleine Baumaßnahmen und für die Wiederbeschaffung sogenannter kurzfristiger Anlagegüter – zum Beispiel Krankenhausbetten, Nachttischschränke, medizinische Geräte vom Röntgengerät bis zum Kernspintomographen – gezahlt. „Die Pauschalförderung wird zusätzlich zur Einzelförderung gewährt, die für größere Baumaßnahmen vorgesehen ist.

Rheinland-Pfalz stellt demnach in diesem Jahr den Krankenhäusern für Investitionsmaßnahmen und für die pauschale Förderung insgesamt 114,2 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte die Ministerin. Die Höhe der pauschalen Fördermittel richte sich insbesondere nach der Zahl der im vergangenen Jahr behandelten Patientinnen und Patienten, der vorhandenen Großgeräte, der Ausbildungsplätze und der Planbetten. Das größte Gewicht habe die Fallzahl. Sie mache etwa 80 Prozent des Förderbetrages aus. Das sei bewusst so geregelt, denn je mehr Patientinnen und Patienten ein Krankenhaus behandle, desto höher sei der Verschleiß von medizinischen Geräten.

„Die Krankenhäuser können über die Verwendung der pauschalen Fördermittel frei verfügen“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. „Ich halte es für sinnvoll, wenn die Verantwortlichen vor Ort selbst entscheiden können, ob sie ein Sortiment Krankenhausbetten einkaufen oder in einen Röntgenapparat oder einen Kernspintomographen investieren. Sie müssen lediglich einmal im Jahr nachweisen, dass sie die Mittel zweckentsprechend verwendet haben“, so die Ministerin weiter. Die Pauschalförderung sei beispielhaft für ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Verwaltungsverfahren und habe sich seit Jahren bewährt.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen