Kommunale Lasten bei der Unterbringung von Flüchtlingen mindern

Rheinland-Pfalz. Anlässlich seiner Öffentlichen Hauptversammlung in Höhr-Grenzhausen, Westerwaldkreis, hat der Landkreistag erneut auf die sich dramatisch zuspitzende Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern aufmerksam gemacht. Die Landkreise bekennen sich ausdrücklich zu ihrer humanitären Verpflichtung, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen und ihnen zu helfen. Dies betrifft insbesondere eine menschenwürdige Unterbringung sowie eine angemessene medizinische und soziale Betreuung. Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, stellte diesbezüglich fest: „Vorfälle, wie sie jüngst in Nordrhein-Westfalen bekannt geworden sind, bedauern wir. Sie dürfen sich nicht wiederholen.“

Dennoch habe bei den Beratungen Einigkeit bestanden, dass sich die Unterbringung der Flüchtlinge vor Ort zusehends schwierig gestalte. Es fehle schlicht an Räumlichkeiten. „Die jüngst beschlossene Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten ist ein erster Schritt zu einer Verkürzung der Dauer von Asylverfahren. Davon erhoffen sich die Landkreise eine Erleichterung hinsichtlich der schwierigen Unterbringung der Antragsteller“, so Duppré weiter. Außerdem sollte das Land sich bereit erklären, Asylbewerber länger als bisher in zentralen Einrichtungen unterzubringen. „Vor allem aber muss das Land für eine auskömmliche Finanzierung dieser staatlichen Aufgaben sorgen“, stellte der Vorsitzende des Landkreistages fest.

Eine weitere erforderliche Maßnahme sei auch das angekündigte Einreise- und Aufenthaltsverbot für Flüchtlinge, deren Asylantrag als unzulässig, unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist. „Solche Einreise- und Aufenthaltsverbote sind eine vernünftige Ergänzung zur vereinbarten Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsländer. Auf diese Weise kann besser als bislang sichergestellt werden, dass abgelehnte Asylbewerber nicht immer wieder aufs Neue einreisen“, erklärte Duppré.

Auch die seitens des Bundesrates jüngst vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zu baurechtlichen Erleichterungen bei der Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften seien ein zu begrüßender Baustein zur Bewältigung der kommunalen Unterbringungslasten. Schließlich hat der Vorsitzende des Landkreistages darauf hingewiesen, dass die verstärkte Zuwanderung von Asylbewerbern kein nationales Problem, sondern ein europaweites Phänomen ist, das letztlich nur im Zusammenwirken der europäischen Staaten gelöst werden kann. Der Landkreistag appellierte daher an die Bundesregierung, auf europäischer Ebene für eine gerechtere Verteilung der Aufnahmelasten zwischen den Mitgliedstaaten zu drängen.

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