Investitionsmittel des Bundes ohne Bürokratie an Gemeinden verteilen

Rheinland-Pfalz. Der Bund stellt in diesem Jahr 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um finanzschwachen Kommunen Investitionen zu ermöglichen. Auf Rheinland-Pfalz entfallen davon 253 Millionen Euro.

„Das ist ein starkes Signal für Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz“, betont die Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU (KPV) in Rheinland-Pfalz, Anke Beilstein MdL. „Ohne großen bürokratischen Aufwand muss das Geld aber auch bei den Kommunen im Land ankommen“, darauf verständigten sich die Mitglieder des CDU-Landesvorstandes bei ihrer jüngsten Sitzung. „Die Finanzlage der Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz ist im Vergleich der Bundesländer besonders schlecht. Diese Tatsache hat ihre Ursache in landespolitischen Entscheidungen. Vom Geld des Bundes werden die rheinland-pfälzischen Kommunen aufgrund der hohen Verschuldungslage nun 78 Millionen Euro mehr erhalten, als es nach den bisherigen Kriterien für die Verteilung von Bundesmitteln gewesen wären. Zum wiederholten Mal hilft der Bund damit den rheinland-pfälzischen Gemeinden.“

Die KPV und die Mitglieder des Landesvorstandes, dem auch Oberbürgermeister, VG-Chefs sowie Landräte angehören, drängen darauf, dass diese Mittel direkt bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Rheinland-Pfalz ankommen. Es darf kein neues Bürokratiemonster geschaffen werden. Statt neuer Hürden muss die rot-grüne Landesregierung die Bedingungen des Bundes übernehmen. „Die vom Bund benannten möglichen Förderbereiche dürfen nicht durch Landesvorgaben eingeschränkt werden. Vielmehr sollten die Kommunen vor Ort entscheiden dürfen, wo sie ihre Prioritäten setzen, weil sie es dort am besten wissen. Das kann bei dem einen ein Infrastrukturprojekt sein, bei dem anderen eine energetische Sanierung“, führt Anke Beilstein aus. Nur so könne die höchstmögliche Wirkung vor Ort und die zügige Weitergabe des Geldes gewährleistet werden.

„Zudem erwarten wir, dass die Schwellenwerte für Auftragsvergaben analog den Regelungen zum Konjunkturpaket erhöht werden, um Auftragsverfahren für die Kommunen möglichst einfach und rechtssicher zu gestalten. Dazu gehört auch, dass der vereinfachte Verwendungsnachweis für die Projektförderung zugelassen wird“, so Anke Beilstein.

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