Hans-Josef Bracht: Rechnungshof soll gescheitertes Nürburgring-Konzept prüfen

Nach dem Willen der CDU-Landtagsfraktion soll der Landesrechnungshof erneut das Nürburgring-Konzept der Landesregierung prüfen. Dies teilte heute der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Hans-Josef Bracht, mit. Die CDU-Fraktion habe gestern einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Er soll in der Sondersitzung des Landtags am kommenden Mittwoch beschlossen werden.

„Bereits im Jahr 2009 – nach dem Scheitern des ersten Finanzierungsanlaufs und dem Rücktritt des damaligen Finanzministers Prof. Deubel – hat der Rechnungshof das Projekt geprüft. Inhalt der damaligen Prüfung war das erste gescheiterte Finanzierungsmodell ‚Nürburgring 2009‘. Kurz vor der Veröffentlichung dieses Berichts hatte Ministerpräsident Beck im Rahmen einer Buchvor-stellung behauptet, er kenne einen ‚Vorabdruck‘ des Berichts. Es stehe nichts Neues drin, die Affäre sei ‚im Wesentlichen aufgearbeitet‘. Tatsächlich stand viel Neues drin. Vor diesem Hintergrund halten wir es für nötig, dass er Rechnungshof auch das vom früheren Wirtschaftsminister Hendrik Hering ausgehandelte ‚Zukunfts-konzept‘ untersucht.

Der Landesrechnungshof ist ein eigenständiges, unabhängiges und in der Verfassung verankertes Kontrollorgan. Er ist eine nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde, in die wir al-le großes Vertrauen haben und deren Prüfungsergebnisse wir respektieren. Eine Prüfung durch dieses Gremium wird sicher weiteres Licht in die Affäre bringen. Möglicherweise ergeben sich auch Anhaltspunkte für strafrechtlich Relevantes.

Die CDU-Fraktion hat die anderen Landtagsfraktionen über den Präsidenten des Landtags gebeten, einer Behandlung in der Sondersitzung am kommenden Mittwoch zuzustimmen. Dies ist nötig, da vor dem Plenum keine Sitzung des Ältestenrates mehr stattfindet. Wir gehen aber davon aus, dass sie angesichts der landespolitischen Bedeutung des Themas und vor dem Hintergrund der Ereignisse der vergangenen Monate unser Anliegen unterstützen und sowohl der Behandlung des Antrags in der Sondersitzung, als auch dem Antrag selbst zustimmen werden.“

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