Gutachter hält kreisgrenzenübergreifende Verbandsgemeinde für verfassungswidrig

Landrat Heinz-Peter Thiel hat gemeinsam mit dem beauftragten Gutachter Prof. Dr. Oebbecke in einer öffentlichen Pressekonferenz das Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines möglichen Gesetzes zur Bildung einer landkreisübergreifenden Verbandsgemeinde aus den Verbandsgemeinden Obere Kyll und Prüm vorgestellt. Dem vorausgegangen war ein einstimmiger Beschluss des Kreistages im März 2014, ein staats- und kommunalverfassungsrechtliches Gutachten im Hinblick auf kreisübergreifende Fusionsüberlegungen (VG Obere Kyll/ Prüm) in Auftrag zu geben. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde Prof. Dr. Janbernd Oebbecke beauftragt. Oebbecke ist Universitätsprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und hat dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre inne.

Landrat Thiel: „Es ist einfach unerträglich, innerhalb der letzten fünf Jahre kein Ergebnis  erzielt zu haben. Was auf dem Rücken der Bürger hier ausgetragen wird, ist eine Zumutung“.

Fünf Jahre war Oebbecke Beigeordneter des Landkreistages in Nordrhein-Westfalen und ist zur- zeit auch Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates des deutschen Forschungsinstitutes für öffentliche Verwaltung in Speyer. Oebbecke kommt in seinem 40-seitigen Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass ein Obere Kyll/Prüm Gesetz aus verschiedenen Gründen verfassungswidrig wäre.

v.l.n.r:  3. Kreisbeigeordneter Christoph Bröhl, 2. Kreisbeigeordneter Dieter Demoulin, Landrat Heinz-Peter Thiel, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke und 1. Kreisbeigeordneter Alois Manstein
v.l.n.r: 3. Kreisbeigeordneter Christoph Bröhl, 2. Kreisbeigeordneter Dieter Demoulin, Landrat Heinz-Peter Thiel, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke und 1. Kreisbeigeordneter Alois Manstein

So ist der Gesetzgeber, hier das Land Rheinland-Pfalz, an die vom ihm selbst im Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform gesetzten Ziele und Maßstäbe gebunden. Bei einer Fusion der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Prüm würden ent-gegen dem Landesgesetz, dass regelmäßig nur Zusammenschlüsse von Gemeinden und Verbandsgemeinden innerhalb desselben Landkreises vorsieht (was auch § 64 der Gemeindeordnung entspricht), und ohne sachlichen Grund, Landkreisgrenzen überschritten. Wie das seiner Zeit vom Innenministerium beauftragte Gutachten von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich deutlich zeigt, wäre demgegenüber eine landkreisinterne Lösung nach Leistungsfähigkeitskriterien weit überlegen. „Ein Gesetz zur Bildung einer landkreisübergreifenden Verbandsgemeinde aus den Verbandsgemeinden Obere Kyll und Prüm kann auch nicht mit der aktuellen finanziellen Situation der VG Obere Kyll gerechtfertigt werden“, so Prof. Oebbecke. „Die Haushaltssanierung einzelner Kommunen gehört zu Recht nicht zu den Reformzielen. Danach muss vielmehr die langfristige Sicherung der Leistungsfähigkeit maßgeblich sein. Der landkreisgrenzenübergreifende Zusammenschluss nimmt jedoch um eines kurzfristigen Nutzens willen, der mit den Zielen der Reform in keinem Zusammenhang steht, für die langfristige Entwicklung Nachteile in Kauf und steht deshalb mit dem System der Reform nicht in Einklang“, so Oebbecke weiter.

Prof. Dr. Oebbecke: „Die Lösung, die von der Landesregierung jetzt für gut gehalten wird,
ist überhaupt nicht untersucht worden“.

Eine Fusion über die Grenzen des Landkreises kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass sie freiwillig ist. Nach dem eindeutigen Text des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform ist dem freiwilligen Zusammenschluss zweier Verbandsgemeinden nur dann ein Vorrang einzuräumen, wenn das Ziel der Verbesserung der Leistungsfähigkeit gewahrt ist. Die Realisierung deutlich weniger geeigneter Lösungen, allein weil diese freiwillig erreichbar sind, ist nicht mit den selbst gesetzten Zielen des Gesetzgebers vereinbar. Hier wird Freiwilligkeit über die Reformziele gestellt.

Prof. Dr. Oebbecke: Die finanzielle Situation an der Oberen Kyll spielt eine große Rolle. Es geht darum, die Leistungsfähigkeit für die Zukunft zu sicher, nicht um Altschulden abzubauen“. 

„Das Land selbst hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches nach Leistungsfähigkeitskriterien drei Lösungen vorschlägt. Diese würden bei einem möglichen Gesetz zur Bildung einer landkreisübergreifenden Verbandsgemeinde aus den Verbandsgemeinden Obere Kyll und Prüm außer acht gelassen, weil die Entschuldung der Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie die Freiwilligkeit über die Reformziele gestellt werden“, so Prof. Oebbecke.

Prof. Dr. Oebbecke: „Nach dem Tempo, was bisher in Sachen Kommunalreform an den Tag gelegt worden ist, wird eine Kreisreform mindestens noch acht Jahre dauern.

Mit der Bildung einer auf nicht absehbare Zeit bestehenden landkreisüberschreitenden Verbandsgemeinde würde der Gesetzgeber auch von der Vorgabe abweichen, die vorhandene Kommunalstruktur nicht anzutasten. Indem das Obere Kyll/ Prüm Gesetz das Gebiet der Verbandsgemeinde zwischen zwei Landkreisen aufteilt, verstößt es gegen das Verfassungsrecht.„Eine kreisübergreifende Fusion verstößt darüber hinaus auch gegen das Gemeinwohl. Weil die auf nicht absehbare Zeit bestehende Zugehörigkeit der neuen Verbandsgemeinde zu zwei Landkreisen die Verbandsgemeinde selbst, vor allem aber auch die beiden beteiligten Landkreise in ihrer Aufgabenwahrnehmung erheblich behindern und damit die Leistungsfähigkeit aller drei stark reduzieren würde“ so Oebbecke weiter.  So müssten die Landkreise sich etwa bei ihren staatlichen Aufgaben wie Straßenverkehr, Gesundheitsamt oder bei ihren Selbstverwaltungsaufgaben wie etwa Abfallwirtschaft oder Schulwesen für das Gebiet der neuen Verbandsgemeinde immer auch mit dem anderen Land-kreis koordinieren. Die Aufgaben der Kommunalaufsicht und hinsichtlich des Flächennut-zungsplanes der höheren Verwaltungsbehörde müssten etwa auf eine der beiden Kreisverwaltungen auch für den Teil der neuen Verbandsgemeinde übertragen werden, der im Gebiet des anderen Landkreises liegt.

Prof. Dr. Oebbecke: „Die Situation ist völlig offen. Ende 2014 sollte die Gesetzesvorlag des Landes kommen. Passiert ist per dato immer noch nichts.“

Oebbecke führt weiter aus, dass sowohl in der Verbandsgemeinde als auch in den beiden Landkreisen somit der Verwaltungsaufwand steigen würde, die Ergebnisse wären jedoch auch beim besten Willen aller Beteiligten nie so, wie dies bei der Zugehörigkeit zu einem Land-kreis der Fall wäre. Dieser Nachteil wäre sowohl bei einer kreisinternen Lösung als auch dann vermeidbar, wenn der Zusammenschluss erst gleichzeitig mit einer entsprechenden Gebietsänderung bei den Landkreisen umgesetzt wird, so wie die Landesregierung dies im Falle der Verbandsgemeinde Kelberg vor hat. Die derzeit laufenden internen Bemühungen einer Zusammenführung der Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim sind von dem Gutachten nicht berührt. „Ich begrüße diese ausdrücklich und halte diese nach wie vor als zukunftsfähig“, so Landrat Thiel zum Ende der Pressekonferenz. „Gewachsene Lebensräume sollen nicht aus reinen Entschuldungsüberlegungen geteilt werden. Menschen, Vereine, Organisationen, Schulentwicklungsräume, zu betreuende Sozial- u. Wirtschaftsräume stehen vor einer vermeidbaren, kaum erträglichen Zerreißprobe. Jetzt besteht die abschließende Möglichkeit der Gestaltung einer starken neuen Gebietskörperschaft im Kylltal. Ich fordere daher das Land auf, die selbst favorisierte und gutachterlich als Idealkonstellation immer wieder bestätigte „3er Fusion“ aller Gemeinden mit Gebietsänderungsbedarf in den lfd. Fusionsprozess kreisintern zum Abschluss zu bringen“, so Landrat Heinz-Peter Thiel abschließend.

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