Gesetzentwurf zur Tierkörperbeseitigung verabschiedet

Ulrike_Hoefken_09„Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der beihilfekonformen Neuordnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Tierkörperbeseitigung. Dazu hat der Ministerrat heute den Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz verabschiedet und dem Landtag zugeleitet”, sagte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken.

“Wir haben ein großes Interesse daran, die Forderungen der EU-Kommission zu erfüllen. Um zu vermeiden, dass Rheinland-Pfalz für Strafzahlungen  aufkommen muss, die die EU aufgrund des Handelns der Kommunen dem Land auferlegen kann,  führt kein Weg an der Liquidation des bisherigen Zweckverbands vorbei. Denn die von den Kommunen als mögliche Beihilfe gezahlten Umlagen in Höhe von über 42 Millionen Euro kann der Zweckverband Tierkörperbeseitigung nicht zurückerstatten“, so Höfken weiter.
Der Gesetzentwurf sehe vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte nun eine Entscheidung treffen müssen, die den Vorgaben aus Brüssel Rechnung trage. „Damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können, lassen wir den Kommunen beim Neustart großen Spielraum“, so Höfken. Die EU-Kommission habe das Gesetzesvorhaben als ersten notwendigen Schritt grundsätzlich begrüßt. Details müssten abhängig von der Umsetzung durch die neue Einrichtung mit der EU-Kommission noch abgestimmt werden. Das Gesetz ermögliche den Kommunen zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung unterschiedliche Lösungsoptionen, darunter auch die von der EU-Kommission bislang geforderte öffentliche Ausschreibung der Aufgaben.

„In den Verhandlungen mit Brüssel wollen wir erreichen, dass beim Neustart – wie von den Kommunen gewünscht – die Möglichkeit zur Entsorgung risikoreicher tierischer Abfälle unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle bleibt“, so die Ministerin. Dazu müssen die Aufgaben der neuen Einrichtung auf die Entsorgung von so genanntem K1- und K2-Material (Fleisch und tierische Nebenprodukte, die Krankheiten übertragen können) beschränkt werden. Die Kosten der Tierkörperbeseitigung müssen nach den Vorgaben der EU verursachergerecht von den betroffenen Landwirten und Schlachtunternehmen getragen werden. „Dabei könnte die bisherige Förderung der Landwirte in den nächsten Jahren fortgeführt werden“, erläuterte Höfken. Bereits vom 1. April 2014 an werde der Zweckverband aus der Verwertung der K3-Materialien aussteigen.
Die Landesregierung werde die Kommunen bei der Umsetzung der Neuorganisation unterstützen und diese mit den Betroffenen und der Europäischen Kommission eng abstimmen. „Dabei werden wir uns auch für die Belange der Beschäftigten des bestehenden Zweckverbands Tierkörperbeseitigung einsetzen“, so Höfken. Der Gesetzentwurf war am Dienstag auch Thema im Umweltausschuss.

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