GAP-Trilogverhandlungen beendet – Mehrjähriger Finanzrahmen noch offen

Trier. Im Trilog am 26.06.2013 wurden die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik abgeschlossen. Am Nachmittag wurde das Ergebnis im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vorgestellt. “Nach vielen Gesprächen und langen Verhandlung konnte endlich ein gemeinsamer Konsens gefunden werden. Das Parlament konnte sich in vielen Punkten durchsetzen, jedoch mussten auch einige Kompromisse eingegangen werden”, so Christa Klaß, CDU Europaabgeordnete der Region Trier.

Der im März gefällte Beschluss des Europäischen Parlaments zur Verlängerung der Pflanzrechte für Wein wurde bestätigt. “Entgegen der bestehenden Weinmarktordung, die einen Wegfall festlegt, wollte das Europäische Parlament die Pflanzrechte auf europäischer Ebene über das Jahr 2015 hinaus erhalten. Dies wurde nun auch im Trilog vereinbart”, so die Abgeordnete. Ab 2016 wird es ein neues Autorisierungssystem geben, welches bis 2030 gelten wird und den mengenmäßigen Anbau regelt und jährlich bis zu einem Prozent Neuanpflanzung zulässt.

In den Verhandlungen zum Greening wurde unter anderem beschlossen, dass Landwirte mit einer landwirtschaftlichen Fläche von mehr als 10 ha eine Fruchtfolge von zwei verschiedenen Früchten einhalten müssen, bei einer Fläche von mehr als 30 ha drei Fruchtfolgen. Bei den ökologischen Ausgleichsflächen wurden fünf Prozent festgelegt. Bevor die Ausgleichsflächen auf sieben Prozent erhöht werden können, muss es eine Evaluierung von Seiten der Kommission über die neuen Greeningmaßnahmen geben, die dann dem Parlament und dem Rat vorgelegt werden. Betriebe unter 50 ha sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

“Durch die Bodenordnung sind bereits Randstreifen, Hecken und Haine ausgewiesen und aus den landwirtschaftlichen Flächen herausgerechnet worden. Noch einmal fünf oder sogar sieben Prozent des bereinigten Ackerlandes aus der Produktion zu nehmen ist falsch. Wir können es uns nicht leisten in klimatisch besten Regionen Stilllegung zu betreiben, während in anderen Teilen der Welt Menschen hungern”, betonte Klaß nach der Ausschusssitzung. Ein vollständiger Abschluss der GAP-Verhandlungen wird erst möglich sein, wenn der Mehrjährige Finanzrahmen festgelegt wurde. Erst dann können die Gelder des Agrarhaushaltes genau bestimmt werden. Fest steht bereits, dass dem Agrarbereich weniger Gelder als in den Jahren zuvor zur Verfügung stehen werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

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