EU-Parlament stimmt für einheitliche Überprüfung von Kraftfahrzeugen und nimmt erstmals Motorräder mit auf

Trier. Christa Klaß, CDU-Europaabgeordnete der Region Trier begrüßt den vom Europäischen Parlament angenommenen Bericht zur periodisch technischen Überprüfung von Fahrzeugen. “Bisher gab es innerhalb der Europäischen Union keine einheitliche Regelung, wie oft Kraftfahrzeuge überprüft werden müssen und welche Fahrzeuge überhaupt überprüft werden. Nun gibt es eine europaweit greifende Vorgabe”, so Klaß.

Mit der jetzigen Regelung werden Mindeststandards für alle EU-Länder gesetzt. Spätestens vier Jahre nach der Erstzulassung und dann alle zwei Jahre muss ein Kraftfahrzeug zum TÜV. Strengere Regelungen innerhalb der Mitgliedsstaaten sind erlaubt. Für Deutschland wird es keine Veränderungen geben. Bisher müssen Neuwagen hier zum ersten Mal nach drei Jahren zum TÜV, später dann alle zwei Jahre.

Erstmals wurden in diesem Zusammenhang auch Vorgaben für Motorräder und Anhänger festgesetzt. Schwere Motorräder müssen ab dem Jahr 2016 in allen Mitgliedsstaaten in die periodische technische Überwachung einbezogen werden. “Dies ist ein wichtiger Schritt – besonders für die Region Trier. Denn eine solche Regelung gab es bisher z. B. in Frankreich und Belgien nicht und die Strecken rund um die Mosel sind gerade bei Motorradfahrern aus unseren Nachbarländern sehr beliebt”, so Klaß.

Für leichte Motorräder wird die Kommission innerhalb der nächsten drei Jahre eine Untersuchung durchführen, ob auch diese Fahrzeuge in die Regelung einbezogen werden müssen. “In den kommenden Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission wird die endgültige Fassung festgelegt. Kleine Änderungen sind noch möglich.”, so Christa Klaß abschließend.

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