Bundesrat – Antrag der Landesregierung zur Arbeitnehmerüberlassung

Mainz. „Vorgestern hat die Landesregierung den Unternehmern den Rucksack mit der Verschärfung des Landestariftreuegesetzes weiter vollgepackt, heute will sie ihren eigenen Rucksack entlasten, während die Unternehmen weiter schleppen sollen. So geht´s nicht“, meint die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner. Hintergrund ist ein gemeinsamer Antrag der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Bundesrat zur Entlastung öffentlicher Arbeitgeber von den bürokratischen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung.

„Die Landesregierung misst hier mit zweierlei Maß. Wenn es um die private Wirtschaft geht, hat sie keine Hemmungen, bürokratische und finanziell belastende Regelungen zu beschließen. Jüngstes Beispiel ist die Verschärfung des Landestariftreuegesetzes, das den Unternehmen die Kalkulation und damit die Abgabe eines seriösen Angebots weiter erschwert. Gleichzeitig beklagt sie nun für den öffentlichen Sektor zu viel Bürokratie durch die Übertragung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung. Warum sollen für private Unternehmen andere Maßstäbe gelten als für den öffentlichen Dienst? Die Landesregierung muss sich schon entscheiden. Wenn sie plötzlich so forsch für Bürokratieabbau eintritt, sollte sie daran vor allem auch die Wirtschaft partizipieren lassen.“

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