Bürgerbrunnen sprudelt immer noch nicht

Gerolstein. Der im Herbst 2013 fertig erstellte „Bürgerbrunnen“ ist bis zum heutigen Datum, zum Unmut der Bürger, noch nicht seiner angedachten Bestimmung freigegeben. Nach Information der Tagespresse vom 8. Mai 2014 sei der Grund für die Nichtinbetriebnahme des Brunnens, im Bestehen baulicher Mängel zu suchen. Warum die Erklärung des Mängelbestandes erst jetzt den Bürgern veröffentlicht wurde, dürfte das unerklärliche Geheimnis des Verantwortlichen sein, der den Bau dieses Brunnens nicht nur begleitete sondern auch maßgeblich mit beeinflusst hat. Nicht von der Hand zu weisen ist allerdings, dass erst die Unzufriedenheit der Bürger über die bisherige Desinformation, die Darlegung der Mängelerklärung herbeiführte. Ad absurdum ist auch der Tatbestand, dass die Mängelbeseitigung erst nach fast einem dreiviertel Jahr in Augenschein genommen wird, wobei bauliche Richtlinien z.B. die VOB eine kurzfristige Mängelbeseitigung vorschreibt. Selbstverständlich darf eine Bauleistung nicht vor Behebung erkannter und angezeigter Mängel in Nutzung gebracht werden, um die Leistungsansprüche des Auftraggebers nicht zu gefährden.
In diesem Zusammenhang werden also die Fragen deutlich:

  • Warum wurden die Bürger nicht früher und ausgiebig informiert?
  • Warum wurden die Mängel bisher nicht behoben?
  • Wurde vielleicht aus unerklärlichen Gründen die Mängelbeseitigung bewusst verzögert?

Auch die Bürger in Gerolstein haben  Anspruch und Recht auf eine korrekte Beantwortung dieser Fragen. Die Aussage: mit wenigen Handgriffen die Mängelbeseitigung durchzuführen, ist eine technische Farce und erklärt die Fehleinschätzung der Schadenssituation.
Da die Ausführung der Beckenabdichtung nicht den fachlichen Regeln entspricht, gilt bei der zu erfolgenden Mängelbeseitigung größte Sorgfalt und die Beachtung fachlicher Regeln walten zu lassen. In diesem Zusammenhang kann wahrscheinlich nicht mehr geklärt werden, ob die Abdichtung (Versiegelung) unter den Basaltbänken schadenfrei ist. Der städtischen Bauabteilung liegt nunmehr ein Sanierungskonzept vor, dessen Durchführung den fachlichen Regeln entspricht und von einem erfahrenen Fachunternehmen auszuführen ist.

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