Betreuungsquote/U 3 Ausbau: Simone Huth-Haage: Quotendiskussion vernebelt die Probleme

Wir haben keine Quoten, sondern einen Rechtsanspruch zu erfüllen. Die Quotendiskussion vernebelt, die Probleme. Gerade in den Ballungsräumen des Landes suchen viele Familien händeringend einen Betreuungsplatz und finden keinen“, stellt die familienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Simone Huth-Haage, klar. Hintergrund sind aktuelle Presseberichte über eine Betreuungsquote von 41 Prozent in Rheinland-Pfalz.

„Wenn die Landesregierung die Betreuungsquote schon so betont, sollte sie wenigstens bei der Finanzierung ehrlich sein. Denn an den Kosten für den U 3 Ausbau hat sie sich mit Landesgeld kaum beteiligt. Der erfolgte Ausbau geht wesentlich auf Bundesmittel und auf die großen Anstrengungen der Kommunen hier im Land zurück. Die angekündigten Klagen von Kommunen gegen das Land auf Kostenbeteiligung sprechen für sich.“

Jetzt, nach Auslaufen der Anschubfinanzierung durch den Bund, so Huth-Haage, sei die Landesregierung gefordert. Mit ihren neuen Richtlinien zum Ausbau der Kindertagesstätten werde sie allerdings den sich stellenden Herausforderungen nicht gerecht. Diese Richtlinien seien vielmehr darauf angelegt, eine Landesförderung für die Kindertagesstätten auslaufen zu lassen, bevor sie überhaupt begonnen hat: „Die Kriterien sind intransparent und bestrafen die Fleißigen. Außerdem bleiben die Zuschüsse auf einen Stichtag im Jahr beschränkt und die Laufzeit ist mit 2017 recht knapp bemessen“, so Huth-Haage.

Die familienpolitische Sprecherin warnt auch davor, die Perspektive des Kindes aus dem Blick zu verlieren. „In Rheinland-Pfalz werden die Zweijährigen in deutlich größeren Gruppen betreut als in anderen Bundesländern, da durch die Steuerung der Landesregierung die Zweijährigen bereits im Kindergarten und nicht in der Krippe aufgenommen werden. Das macht die Arbeit für die Erzieherinnen nicht eben einfacher. Deshalb ist es richtig, dass Eltern die freie Wahl haben zu überlegen, ob dieses Angebot für ihr Kind passt oder eben nicht. Das Betreuungsgeld erleichtert diese Entscheidung. Es freut mich deshalb, dass trotz aller Unkenrufe bei rund 7 000 Anspruchsberechtigten schon mehr als 6 000 Anträge auf Erteilung des Betreuungsgeldes vorliegen. Das zeigt, dass wir mit einer Familienpolitik, die die Erziehungsleistung der Familien anerkennt und gleichzeitig Wahlfreiheit schafft, richtig liegen“, so Huth-Haage abschließend.

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