Abschaffung von Schusswaffen im Strafvollzug

Elfriede Meurer/Matthias Lammert: Schusswaffen im Strafvollzug dürfen nicht gänzlich abgeschafft werden

Mainz. Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion ist die vollständige Abschaffung von Schusswaffen im Strafvollzug ein undurchdachter Schnellschuss zu Lasten der Vollzugs- und Polizeibeamten. Dies teilen die strafvollzugspolitische Sprecherin der Fraktion, Elfriede Meurer, sowie der innenpolitische Sprecher, Matthias Lammert, mit. Die CDU-Fraktion unterstütze daher eine öffentliche Petition des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD), die sich gegen entsprechende Pläne von Justizminister Hartloff richtet. Die CDU-Landtagsfraktion hatte das Thema kürzlich auch auf die Tagesordnung des Rechtsausschuss setzen lassen.

„Schusswaffen gehören nicht in den gesicherten Bereich der Strafvollzugsanstalten. Dort gibt es ausreichend bauliche und technische Maßnahmen, um die Flucht eines Gefangenen zu verhindern. Zur Sicherung von Gefangenentransporten halten wir es aber auch zukünftig für absolut notwendig, dass die Beamten bewaffnet sind. Auch die Bewachung von Gefangenen im Krankenhaus erfordern unter Umständen besondere Sicherungsmaßnahmen – insbesondere wenn es sich um Häftlinge aus dem Bereich der organisierten Kriminalität oder mit terroristischem Hintergrund handelt. Hier ist die Bewaffnung der Sicherungskräfte unentbehrlich. Nicht unterschätzt werden darf auch, dass das Tragen von Schusswaffen durch Vollzugsbedienstete für Fluchtwillige eine höhere mentale Hürde bedeutet. Das ist auch für die Sicherheit der Bevölkerung von besonderer Bedeutung“, so Elfriede Meurer.

Die CDU-Fraktion teile daher die Befürchtung der Gewerkschaft der Vollzugsbeamten, dass die Umsetzung dieses Vorhabens zu mehr Amtshilfe durch die ohnehin schon personell schlecht ausgestattete Polizei führen wird. Matthias Lammert „Das bedeutet im Ergebnis Mehrarbeit für die Polizei ohne Kompensation. Gerade in Anbetracht des riesigen Überstundenberges, den die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land vor sich herschieben, ist das kontraproduktiv. Die Landesregierung muss vielmehr für ein schlüssiges Konzept zur Entlastung der Polizei sorgen.“

Hintergrund:

Medienberichten zufolge möchte Justizminister Hartloff die Schusswaffen im rheinland-pfälzischen Strafvollzug abschaffen. Schusswaffen sind bereits jetzt innerhalb der Vollzugseinrichtungen entbehrlich. Zukünftig soll es aber auch noch möglich sein, bei Transporten von Gefangenen, Bewachung in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ausführungen Schusswaffen zur Eigensicherung der Mitarbeiter und Verhinderung von Befreiungsaktionen mitzuführen. Hiergegen richtet sich eine öffentliche Petition des Bundes der Strafvollzugsbediensteten.

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