Malu Dreyer: Kartellrecht für Krankenkassen wäre schädlich

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr in einem Brief dringend aufgefordert, der gesetzlichen Krankenversicherung keinen nachhaltigen Schaden zuzufügen. Hintergrund ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Unterwerfung der gesetzlichen Krankenkassen unter das Wettbewerbsrecht. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt, nachdem der Bundesrat mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz in seiner Sitzung am 11. Mai 2012 massive Bedenken geäußert hatte.

„Bisher war es zumindest unter den Gesundheitspolitikerinnen und –politikern in Deutschland unstrittig, dass es sich bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht um Privatunternehmen handelt, da diese unter den engen Rahmenbedingungen unter anderem des Gesundheitsfonds die gesetzlich krankenversicherten Bürgerinnen und Bürger ohne eigene Erwerbsinteressen mit Leistungen der Krankenbehandlung versorgen. Regelungen, die die gesetzlichen Krankenkassen in die Nähe privatwirtschaftlicher Unternehmen rücken oder diesen ganz oder teilweise gleichstellen, seien vor diesem Hintergrund sogar kontraproduktiv“, so die Ministerin.

Malu Dreyer warnt vor den Folgen des Vorhabens der Bundesregierung, das es den Krankenkassen künftig nahezu unmöglich machen würde, zum Wohle ihrer Versicherten dem bislang noch im Sozialgesetzbuch V verankerten Auftrag nachzukommen, untereinander zu kooperieren und in genau definierten Bereichen gemeinsam und einheitlich zu handeln – so zum Beispiel bei der Gründung von Arbeitsgemeinschaften oder bei der Koordinierung von Leistungsentscheidungen.
„Ich fürchte negative Folgen für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, die unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungslage und damit auf die Situation der Versicherten hätten. Die vorgesehenen Regelungen sind weder notwendig noch sinnvoll – im Gegenteil: sie verschlechtern die gesundheitliche Versorgung“, so die Ministerin. Sie kündigt in ihrem Schreiben an, dass entgegen der Auffassung der Bundesregierung die vorgesehenen Änderungen nur mit Zustimmung des Bundesrates Gesetzeskraft werden erlangen können. Rheinland-Pfalz beabsichtige daher, in dem für den Herbst 2012 zu erwartenden zweiten Bundesratsdurchgang den Vermittlungsausschuss anzurufen, sollte der Deutsche Bundestag den Vorstellungen der Bundesregierung zum Thema Kartellrecht folgen.

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