Kassenärztliche Vereinigung soll besser kommunizieren

Peter Wilhelm Dröscher, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz und Kathrin Anklam-Trapp, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages, fordern die Kassenärztliche Vereinigung im Land auf, eine bessere Kommunikation ihrer Pläne zur Neuordnung der Bereitschaftsdienste zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechzeiten zu organisieren:

„Entscheidungen müssen im Dialog getroffen werden. Daher unterstützen wir das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium in seiner Bitte an die Kassenärztliche Vereinigung nach einer stärkeren Kommunikation mit den Landräten und Bürgermeistern der von Planungen betroffenen Gebietskörperschaften und Kommunen. Verschiedene Beispiele im Land, darunter zuletzt aus Rheinhessen, haben gezeigt, dass hier noch Nachholbedarf besteht. Die Argumente der Betroffenen sollen in die Planungen einbezogen werden können.

Im konkreten Fall haben nach der Neuregelung der Bereitschaftsdienste in Rheinhessen künftig 98,6 % der Einwohnerinnen und Einwohner eine Entfernung von 15 km zur nächstgelegenen Bereitschaftsdienstzentrale zurückzulegen. Dieser Wert liegt deutlich über dem Niveau anderer Teile des Bundeslandes. In Rheinhessen können Patientinnen und Patienten künftig die Bereitschaftsdienstzentralen (BDZ) in Alzey, Oppenheim/Nierstein und Mainz nutzen, wie wir auf Nachfrage aus dem Ministerium in Erfahrung bringen konnten.

In diesen BDZ sind üblicherweise zwei Ärzte tätig, wobei dem einen der Sitzdienst in der Zentrale obliegt, zusätzlich gibt es einen Fahrdienst für die Hausbesuche. Dieser Fahrdienst soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Bezirke der BDZ nunmehr größer sind als zuvor. In den entsprechenden Beschlüssen der kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz ist festgelegt, dass die Neuordnung so durchgeführt werden muss, dass der diensthabende Arzt unter Berücksichtigung der regionalen Infrastruktur in angemessener Zeit und zumutbarer Entfernung für die Patienten erreichbar ist.

Letztlich müssen wir an die KV appellieren, diese selbstauferlegten Vorgaben einzuhalten. Das Ministerium hat mit seiner Rechtsaufsicht keine Möglichkeit, die entsprechenden Entscheidungen direkt zu beeinflussen.“

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