Beim Schulwegunfall direkt zum D-Arzt

Auch privat krankenversicherte Kinder müssen bei einem Schulwegunfall zum Durchgangsarzt. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin. „Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung knüpft an den Besuch einer Bildungseinrichtung“, sagt Klaudia Engels, Leiterin der Abteilung Rehabilitation und Entschädigung. „Ob das Schulkind gesetzlich oder privat krankenversichert ist, spielt dabei keine Rolle.“

Der Durchgangsarzt führt die Erstbehandlung nach einem Unfall durch. Er ist Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie, verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse in der Behandlung und Begutachtung von Unfallverletzungen.

Er gewährleistet aufgrund seiner Kompetenz eine optimale Behandlung und Rehabilitation "mit allen geeigneten Mitteln". Gegebenenfalls überweist er die Verletzten auch in andere medizinische Einrichtungen. Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über ein entsprechendes Netz von eigenen Unfallkliniken und Vertragskrankenhäusern, die einen hohen Versorgungsstandard garantieren.

„Eltern können sich daher sicher sein, dass ihre Kinder auf höchstem Niveau behandelt werden“, so Engels. „Die gesetzliche Unfallversicherung garantiert von der Erstversorgung bis zur Rehabilitation eine qualifizierte Betreuung aus einer Hand.“

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