Pferde: Ansteckende Blutarmut der Einhufer

Pferde und andere Einhufer, wie Ponys, Esel und Zebras, können an der ansteckenden Blutarmut der Einhufer, die auch als Equine Infektiöse Anämie (EIA) bezeichnet wird, erkranken. Darauf weist der Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

Bei EIA handelt es sich um eine virale Infektionskrankheit, die für andere Tierarten und den Mensch ungefährlich ist. Eine Übertragung erfolgt in erster Linie über blutsaugende Insekten. Erkrankte Tiere zeigen unter anderem hohes Fieber, blasse oder gelbe Schleimhäute, Mattigkeit, Fressunlust und Durst. Punktförmige Blutungen in den Schleimhäuten und teigige Schwellungen am Unterbauch sind typische Symptome. Meist endet eine Erkrankung nach zwei bis vier Wochen tödlich. Allerdings bricht die Erkrankung nicht bei jedem infizierten Tier aus. Tiere, die den Erreger in sich tragen und klinisch unauffällig sind, können lebenslang das Virus ausscheiden und stellen somit eine ständige Gefahr für andere Einhufer dar.

Ein sicherer Nachweis ist mit Hilfe des Coggins-Tests führen, durch den in einer Blutprobe spezifische Antikörper gegen das EIA-Virus festgestellt werden können.

Eine Behandlung der ansteckenden Blutarmut ist nicht möglich und ein brauchbarer Impfstoff ist nicht verfügbar. Die Krankheit ist anzeigepflichtig, bereits im Verdachtsfall ist die zuständige Veterinärbehörde unverzüglich zu informieren. Als staatlich angeordnete Maßnahmen werden unter anderem um einen positiven Fall ein Sperrbezirk errichtet und alle Einhufer innerhalb des Sperrbezirks untersucht. Die positiven Tiere müssen ausnahmslos getötet werden, Behandlungsversuche sind verboten.Wird die Tötung eines Einhufers angeordnet, hat der Besitzer nach dem Tiergesundheitsgesetz einen Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigungssumme orientiert sich dabei an dem gemeinen Wert des Tieres. Allerdings ist im Tiergesundheitsgesetz ein Höchstsatz festgelegt, bis zu dem eine Entschädigung erfolgt. Aktuell beträgt dieser Höchstsatz für Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere 6.000 Euro. Die Entschädigung kann teilweise oder ganz entfallen, wenn schuldhaft Pflichten nach dem Tierseuchenrecht nicht beachtet wurden.

Die Bundestierärztekammer hat hierzu eine Informationsbroschüre zur Erkrankung und Gesundheitsprophylaxe für Pferdebesitzer und Stallbetreiber erstellt. Diese kann unter der Internetadresse www.bundestieraerztekammer.de aufgerufen werden. Ebenso hat das Friedrich-Löffler- Institut (FLI) auf seinen Internetseiten www.fli.de unter der Rubrik Tierseuchengeschehen in leicht verständlicher Form Wissenswertes zur ansteckenden Blutarmut der Einhufer veröffentlicht.

Für weitere Fragen steht der Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter Tel.: 06571 14-2353 oder E-Mail: veterinaeramt@bernkstel-wittlich.de zur Verfügung.

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