Checkliste: Fachzahnärzte – wer macht eigentlich was?

Zahnarzt ist nicht gleich Zahnarzt – spätestens bei einem Blick auf die unterschiedlichen fachzahnärztlichen Ausbildungen wird das auch einem zahnmedizinischen Laien klar. Doch für welche “Art” Zahnarzt soll ich mich als Patient bei einem bestimmten zahnmedizinischen Problem entscheiden? Zahnarzt Dr. med. dent. Henrik-Christian Hollay von der Zahnarztpraxis Dres. Hollay aus München erklärt die Unterschiede – und was es mit den sogenannten “Gebietsbezeichnungen” auf sich hat:

  • Fachärzte für Kieferorthopädie
    Der Beruf des Kieferorthopäden dürfte den meisten Patienten bereits bekannt sein. So widmen sich diese Fachmediziner vor allem dem Erkennen und Beheben von Fehlstellungen im Kiefer- und Zahnbereich. Kieferorthopäden sorgen unter anderem mit Spangen, Klammern und anderen Hilfsmitteln bereits frühzeitig dafür, dass man als Erwachsener später möglichst gerade Zähne und keine Probleme oder Beeinträchtigungen beim Kauen hat.
  • Facharzt für Parodontologie
    Parodontologen konzentrieren sich vornehmlich auf eher schwerwiegende oder chronische Erkrankungen des gesamten Zahnhalteapparates. Hierzu zählen unter anderem schmerzhafte und langwierige Entzündungen wie Parodontitis, Parodontose oder Periimplantitis (bei Trägern von Implantaten).
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen
    Hierbei handelt es sich um Zahnmediziner, die zusätzlich nicht nur ein Studium der Humanmedizin, sondern zudem noch eine fünfjährige Facharztausbildung absolviert haben. Die auch als Kranio-Maxillo-Faziale Chirurgie bezeichnete Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie befasst sich vornehmlich mit besonders komplizierten Verletzungen und Erkrankungen, die gleich mehrere der Organsysteme im Hals-Kopf-Bereich betreffen.
  • Fachärzte für Oralchirurgie
    Die Zusatzbezeichnung “Oralchirurgie” stellt eine deutsche Besonderheit dar, denn diese Weiterbildung existiert nur in Deutschland. Die Ausbildung erfolgt durch ausbildungsberechtigte Oralchirurgen und Mund-, Kiefer- Gesichtschirurgen. Das Tätigkeitsfeld unterscheidet sich jedoch nur sehr wenig von dem eines chirurgisch tätigen Zahnarztes.
  • Zahnärztliche Chirurgie
    Chirurgisch tätige Zahnärzte (oft fälschlicherweise als “Zahnchirurg” bezeichnet) erlangen ihre fachlichen und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen zum Durchführen chirurgischer Eingriffe wie z.B. Wurzelspitzenresektionen, Amputationen oder (Re-) Implantationen im Rahmen ihres zahnmedizinischen Studiums und bilden sich für gewöhnlich laufend fort.
  • Implantologen
    Im Bereich der Implantologie gibt es in Deutschland bis heute keine spezifische, fachzahnärztliche Ausbildung. Gute und erfahrene Implantologen zeichnen sich daher vor allem durch die Zahl der von Ihnen bereits erfolgreich gesetzten Implantate und den fortlaufenden Besuch von umfangreichen Weiterbildungsmaßnahmen wie Seminaren, Workshops und Kongressen aus.

Hinweis: Die hier gemachten Angaben dienen lediglich Ihrer allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine fachkundige, medizinische Beratung oder Behandlung.

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