Wenn der Lappen nach Drogenmissbrauch weg ist, ist die „MPU“ einfach ein Muss

Ist einem Autofahrer der Führerschein wegen Drogenmissbrauchs abgenommen worden, so kann er nicht fünf Jahre später verlangen, die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, weil das Dokument nun schon lange genug „in der Schublade“ gelegen habe und er inzwischen „clean“ sei.

Die Verkehrsbehörde kann darauf bestehen, seinen Wunsch erst dann zu erfüllen, wenn er eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgreich bestanden hat. (Hier kam hinzu, dass der Mann ein Eilverfahren angestrengt hatte, was dem Gericht die Absicht unterstellte, möglichst schnell wieder fahren zu können – was mit seiner vorherigen „Enthaltsamkeit“ in Widerspruch zu stehen schien.) (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 16 A 1578/13). Wolfgang Büser/ dpp-AutoReporter

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