EU-Kommission unterstützt Konzept für Pkw-Maut im Grundsatz

Detailfragen bleiben offen

Berlin. Die Europäische Kommission unterstützt die Reflexionen in Deutschland über die Einführung der Nutzerfinanzierung für den Straßenbau (Infrastrukturabgabe). Das Konzept von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt enthält viele positive Elemente. Es kann allerdings kein grünes oder rotes Licht aus Brüssel eben, bevor alle Details bekannt sind. Die Kommission ist bereit,mit der Bundesregierung zu arbeiten, um sicherzustellen, dass dieses neue System im Einklang mit EU-Recht und insbesondere dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung steht.

Zu dem am vergangenen Montag von Dobrindt vorgestellten Konzept einer Pkw-Maut erklärte Helen Kearns, Sprecherin von Vizepräsident und Verkehrskommissar Siim Kallas: „Die Europäische Kommission unterstützt die Reflexionen in Deutschland über die Einführung der Nutzerfinanzierung für den Straßenbau (Infrastrukturabgabe). Für Deutschland ist dies ebenso wie für viele andere EU-Mitgliedstaaten eine logische Möglichkeit, die „Investitionslücke“ zu schließen und wichtige und notwendige Investitionen in die deutsche Infrastruktur zu finanzieren. Die Kommission hat seit Monaten sehr deutlich gemacht, dass sie offen ist und bereit ist, mit den deutschen Behörden zu arbeiten, um sicherzustellen, dass das neue Mautsystem EU-rechtskonform ist. In dieser Hinsicht haben wir die Gespräche mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in der vergangenen Woche sehr begrüßt.

Wir sehen viele positive Elemente in dem heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt skizzierten Konzept. Es kann allerdings kein grünes oder rotes Licht aus Brüssel geben, bevor alle Details bekannt und diskutiert sind.
Jetzt ist es an der Zeit, sich hinzusetzen und die Details auszuarbeiten. Wir sind bereit, mit der Bundesregierung zu arbeiten, um sicherzustellen, dass dieses neue System im Einklang mit EU-Recht und insbesondere dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung steht. Wir freuen uns auf weitere Diskussionen zu diesem Zweck. Änderungen an der bestehenden Kfz-Besteuerung liegen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Wenn die Kfz-Steuer im Kontext der Einführung von Straßenbenutzungsgebühren verändert wird, sollte dies nicht direkt darauf abzielen, ausländische Fahrzeughalter zu benachteiligen. Jeder sollte einen fairen Anteil für die Nutzung und Pflege zahlen. Der Minister scheint zu versuchen, dies zu berücksichtigen. Allerdings müssen wir dazu erst alle Details sehen.

Wir gehen davon aus, dass Deutschland alles tun wird, um das EU-Recht in Buchstaben und Geist einzuhalten.“ ots

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