Wirecard: Braun will Veruntreuung von Millionen belegen

München (dpa) – Im Wirecard-Prozess will der als mutmaßlicher Milliardenbetrüger angeklagte Ex-Vorstandschef Markus Braun mit Hilfe von Kontoauszügen seine Unschuld beweisen.

Der österreichische Manager präsentierte dem Gericht heute eine detaillierte Auswertung von Überweisungen, denen zufolge der mitangeklagte Kronzeuge Oliver Bellenhaus Firmengelder in großem Stil abgezweigt haben soll. «Man hat sich ab 2013 massiv Gelder gegönnt», sagte Braun. Geflossen sei das Geld vor allem an «einige wenige Veruntreuungsgesellschaften».

Nach Aussage des ehedem in Dubai für Wirecard tätigen Bellenhaus war Braun aktiv an der Erfindung von Scheingeschäften in Milliardenhöhe beteiligt. Nach Darstellung Brauns hingegen gab es keine Scheingeschäfte, sondern nur Veruntreuung durch Bellenhaus und Komplizen. Weiterlesen

Braun fordert Suche nach vermissten Wirecard-Milliarden

München (dpa) – Der wegen mutmaßlichen Milliardenbetrugs angeklagte frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun fordert von der Justiz die Suche nach seit 2020 vermissten gut zwei Milliarden Euro. «Man müsste einmal sauber ermitteln, wieviel ist davon wieder holbar», verlangte Braun am Donnerstag vor dem Landgericht München I.

Bei dem Geld handelt es sich um angeblich auf südostasiatischen Treuhandkonten verbuchte Erlöse, die bei der Bilanzprüfung im Jahr 2020 nicht auffindbar waren. Dies hatte dann zur Insolvenz des Dax-Konzerns geführt. «Ich bin der Überzeugung, dass das Geschäft existiert hat, aber in wesentlichen Teilen nicht auf das Treuhandkonto geflossen ist», betonte Braun. Weiterlesen

Braun weist im Wirecard-Prozess alle Anklagepunkte zurück

München (dpa) – Im Prozess um den mutmaßlichen Milliardenbetrug beim früheren Dax-Konzern Wirecard weist der ehemalige Vorstandschef Markus Braun sämtliche Vorwürfe der Anklage zurück. «Ich hatte keinerlei Kenntnisse von Fälschungen oder Veruntreuungen», sagte Braun am Montag vor der vierten Kammer des Landgerichts München. «Ich habe mich auch mit niemandem zu einer Bande zusammengeschlossen», betonte Braun in seiner ersten Stellungnahme zu den Vorwürfen seit Prozessbeginn im Dezember. Weiterlesen

Kronzeuge im Wirecard-Prozess als «Lügner» attackiert

München (dpa) – Im Wirecard-Prozess um den mutmaßlich größten Betrugsfall in Deutschland seit 1945 wird der Kronzeuge von den Verteidigern seiner Mitangeklagten als «Lügner» bezechnet. Die Verteidiger von Ex-Vorstandschef Markus Braun und des früheren Wirecard-Chefbuchhalters forderten am Donnerstag vor dem Münchner Landgericht ein «Verwertungsverbot» für die Aussagen des bis zum Kollaps des Dax-Konzerns 2020 in Dubai tätigen Managers Oliver Bellenhaus. Das Argument der Anwälte: Ebenso wie der 49-Jährige einst Vorgesetzte, Kollegen und Geschäftspartner belog und betrog, täusche er nun die Justiz.

«Ein professioneller Lügner», attackierte Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm den einstigen Untergebenen seines Mandanten. «Lügen ein Leben lang, auch nach Wirecard.» Ein Verwertungsverbot würde bedeuten, dass sämtliche Aussagen des Kronzeugen – inklusive der Anschuldigungen gegen seine Mitangeklagten – im Urteil nicht berücksichtigt werden. Weiterlesen

Kronzeuge beschreibt «System des organisierten Betrugs»

München (dpa) – Im Wirecard-Prozess hat der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft den früheren Vorstandschef Markus Braun als maßgebliche Figur bei jahrelangem Milliardenbetrug beschuldigt.

«Wirecard war ein Krebsgeschwür», sagt der mitangeklagte Manager Oliver Bellenhaus heute vor dem Landgericht München. «Es gab ein System des organisierten Betrugs.» Braun sei ein «absolutistischer CEO» gewesen. «Wenn er etwas sagte, wurde es so gemacht.» Braun und Bellenhaus sitzen beide seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft, dritter Angeklagter ist der frühere Wirecard-Chefbuchhalter. Weiterlesen

Prozess gegen Ex-Wirecard-Chef beginnt am 8. Dezember

München (dpa) – Der Strafprozess gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun beginnt am 8. Dezember. Die Große Strafkammer am Landgericht München habe zunächst 100 Verhandlungstage bis ins Jahr 2024 hinein anberaumt, teilte die Justizpressestelle am Mittwoch mit. Verhandlungsort ist der Sitzungssaal in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.

Größter Betrugsfall der Nachkriegsgeschichte

Im größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte hat die Staatsanwaltschaft Braun und zwei weitere frühere Wirecard-Manager wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Braun sitzt schon seit Juli 2020 in Untersuchungshaft.

Laut Anklage sollen Braun und Komplizen seit 2015 die Wirecard-Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben. Im Juni 2020 brach der einstige Dax-Konzern zusammen, nachdem bei der Prüfung des Jahresabschlusses Scheinbuchungen in Höhe von fast zwei Milliarden Euro ans Licht gekommen waren. Weiterlesen

Prozess gegen Ex-Wirecard-Chef Braun soll bald beginnen

München (dpa) – Im größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte wird der Strafprozess gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun in Kürze beginnen. Das teilte das Oberlandesgericht München mit.

Das Landgericht München I hat demnach die Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft gegen Braun und zwei weitere frühere Wirecard-Manager unverändert zugelassen. Der Hauptvorwurf gegen die Geschäftsleute ist gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Braun sitzt seit 22. Juli 2020 in Untersuchungshaft.

Einzelheiten nannte das OLG nicht. So war zunächst offen, an welchem Tag der Prozess beginnen soll, wie viele Zeugen geladen werden und wie viele Verhandlungstage die 4. Strafkammer des Landgerichts ansetzen will. Weiterlesen

Bafin verbietet Mitarbeitern Börsenhandel weitgehend

Frankfurt/Bonn (dpa) – Die Finanzaufsicht Bafin verbietet ihren Beschäftigten als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal weitgehend den privaten Handel mit Aktien, Anleihen und weiteren Wertpapieren. «Ziel der am 1. September 2022 in Kraft tretenden Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der Bafin-Beschäftigten ist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden», begründete der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Mark Branson, am Donnerstag.

Die neuen Regeln, die eine Übergangsregelung aus dem Oktober 2020 ersetzen, zählten zu den strengsten weltweit, erklärte Branson. Allen Bafin-Beschäftigten ist es damit zum Beispiel verboten, Aktien von Unternehmen zu handeln, die die Behörde beaufsichtigt. Auch spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln beispielsweise mit Derivaten oder Aktien, sind untersagt. Alle Bafin-Beschäftigten müssen Finanzgeschäfte ab dem ersten Euro melden. Weiterlesen

Ex-Wirecard-Chef Braun bleibt in Untersuchungshaft

München (dpa) – Auch nach zwei Jahren in Untersuchungshaft kommt der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun nicht auf freien Fuß.

Das Oberlandesgericht München hat bei der mittlerweile fünften Haftprüfung entschieden, dass der Manager in Untersuchungshaft bleibt. Das sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.

Der wegen Milliardenbetrugs angeklagte österreichische Manager sitzt seit 22. Juli 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Bisher hat das Landgericht München I jedoch noch nicht entschieden, ob die Anklage zugelassen wird. In Haftsachen ist die Justiz zur Eile gehalten, im Fall Wirecard ist das Verfahren aber außerordentlich umfangreich und komplex. Weiterlesen

Teilerfolg für Ex-Wirecard-Chef im Kampf um sein Vermögen

München (dpa) – Der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun hat einen kleinen Teilerfolg im Kampf um sein Vermögen erzielt. Einer von zwei millionenschweren Arrestbefehlen, die der Insolvenzverwalter erwirkt hatte, wurde am Donnerstag vom Landgericht München I aufgehoben.

Dabei handelt es sich mit einer Summe von 35 Millionen Euro allerdings um den kleineren der beiden Arrestbefehle. Ein weiterer über eine Summe von 140 Millionen wurde vom Gericht bestätigt.

So setzen sich die 140 Millionen Euro zusammen

Zum bestätigten Arrestbefehl erklärte das Gericht, dass Insolvenzverwalter Michael Jaffé es glaubhaft gemacht habe, «dass Herr Dr. Braun seine Pflichten als Vorstandsmitglied der Wirecard AG verletzt hat». Hier geht es zum einen um die Auszahlung eines Darlehens über 100 Millionen Euro an eine in Singapur gegründete Gesellschaft ohne Sicherheiten und trotz Zahlungsrückständen aus einem früheren Darlehen. Zum anderen handelt es sich um die Zeichnung zweier Schuldverschreibungen über 100 Millionen Euro. Von den insgesamt 200 Millionen seien nur 60 Millionen zurück an Wirecard geflossen, wodurch sich die Summe von 140 Millionen Euro ergibt.

Beim aufgehobenen Arrestbefehl über 35 Millionen Euro ging es um Geld, das Ex-Vertriebsvorstand Jan Marsalek per Kreiselüberweisung aus dem Konzern abgezweigt haben soll, um einen Kredit bei Braun zu begleichen. Braun argumentiert, davon nichts gewusst zu haben. Das Gericht befand nun, dass nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sei, dass Braun im Bilde war.

Braun ohne Zugriff auf das Geld

Das Landgericht München hat über den Arrestbeschlüsse auf das Vermögen vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Wirecard, Markus Braun, entschieden. Ihm wurde ein kleiner Teilerfolg zugestanden. Foto: Fabrizio Bensch/Reuters Images Europe/Pool/dpa

Allzu große praktische Bedeutung für Braun haben die Entscheidungen nicht. Auch die Münchner Staatsanwaltschaft hat das Privatvermögen des unter Betrugsverdachts stehenden Managers arrestieren lassen. Faktisch hat Braun also keinen Zugriff auf die 35 Millionen.

Der Zahlungsabwickler Wirecard war 2020 nach dem Eingeständnis von Scheinbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zusammengebrochen. Der frühere Vorstandschef Markus Braun sitzt seit rund zwei Jahren in Untersuchungshaft.

Erstes Urteil: Wirecard-Bilanzen waren falsch

Justiz
Von Carsten Hoefer, dpa

München (dpa) – Das Landgericht München hat in einem Zivilverfahren die Bilanzen des Skandalkonzerns Wirecard der Jahre 2017 und 2018 für nichtig erklärt.

Die Kammer gab am Donnerstag einer Klage des Insolvenzverwalters Michael Jaffé statt. Nichtig sind damit auch die Dividendenbeschlüsse für die beiden Jahre. Grundlage der Klage waren die mutmaßlichen Scheinbuchungen, mit denen Wirecard-Manager die Bilanzen um erfundene Milliardenbeträge aufgebläht haben sollen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte der Insolvenzverwalter damit die von Wirecard für die beiden Jahre gezahlten Dividenden in zweistelliger Millionenhöhe von den Aktionären zurückfordern, ebenso von Wirecard gezahlte Steuern. Munition liefert das Urteil aber auch für die knapp 1000 Klagen empörter Aktionäre gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Wirecard-Bilanzen geprüft und testiert hatte. Weiterlesen

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