Unionsfraktionsspitze: Zahl der Wahlkreise auf 270 senken

Berlin (dpa) – Im Streit über die Verkleinerung des Bundestages schlägt die Spitze der Unionsfraktion Medienberichten zufolge der Ampel-Koalition vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu reduzieren. Das berichten das Medienhaus Table.Media und die «Süddeutsche Zeitung». Die Zeitung beruft sich auf ein ihr vorliegendes «Blitz-Briefing» der Fraktionsspitze an ihre Abgeordneten, das Medienhaus auf Koalitionskreise.

Über eine Reform des Wahlrechts wird seit Jahren gestritten. Die Regelgröße liegt bei 598 Mandaten, durch Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen – zuletzt auf die Rekordgröße von 736 Abgeordneten. Die Ampel-Fraktionen schlugen nun in einem Gesetzentwurf vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll, um wieder auf die Normgröße zu kommen. Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten. Das lehnt die Union ab. Weiterlesen

Unionsfraktionsspitze gesprächsbereit zur Wahlrechtsreform

Berlin (dpa) – Die Spitze der Unionsfraktion hat die aktuellen Vorschläge der Ampel-Koalition zur Wahlrechtsreform erneut abgelehnt, sich aber bereit zu Gesprächen über Alternativlösungen gezeigt. Er rechne damit, dass es in der laufenden Woche Gespräche der Fraktionsvorsitzenden zu dem Thema gebe, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag in Berlin. «Sollte der derzeitige Entwurf Gesetz werden, überlegen wir, das in Karlsruhe überprüfen zu lassen», sagte er zugleich mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht. Weiterlesen

Dauerstreit über Wahlrechtsreform geht in die nächste Runde

Von Ulrich Steinkohl, dpa

Berlin (dpa) – Um eine Wahlrechtsreform, die den aufgeblähten XXL-Bundestag wieder kleiner werden lässt, ringen die Parteien jetzt schon in der dritten Wahlperiode. Eine wirkungsvolle Reform haben bisher vor allem CDU und CSU verhindert, weil sie von den bestehenden Regeln am meisten profitierten. Auch gegen den nun von den Ampel-Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf läuft die Union Sturm.

Wieso wird der Bundestag eigentlich immer größer?

Nach Paragraf 1 des Bundeswahlgesetzes besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten. Allerdings steht dort auch die Formulierung «vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen». Für diese Abweichungen sorgen Überhang- und Ausgleichsmandate, die dazu geführt haben, dass der Bundestag mit heute 736 Abgeordneten so groß ist wie nie zuvor. In der 19. Wahlperiode von 2017 bis 2021 waren es noch 709 und in der 18. Wahlperiode 631 Abgeordnete gewesen.

Wie funktionieren Überhang- und Ausgleichsmandate?

Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man in jedem der 299 Wahlkreise einen Abgeordneten direkt. Maßgeblich für die Sitze einer Partei im Parlament ist aber ihr Zweitstimmenergebnis. Nur: Gewinnt sie mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie diese sogenannten Überhangmandate behalten. Um die nach dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Kräfteverhältnisse wiederherzustellen, bekommen die anderen Parteien dafür seit der Wahl 2013 Ausgleichsmandate.

Was wollen die Ampel-Fraktionen nun anders machen?

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP deckelt gewissermaßen die Zahl der Mandate. Die Normgröße von 598 Abgeordneten wird nicht mehr überschritten. Dazu werden keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vergeben. Maßgeblich für die Sitzzahl einer Partei im Bundestag soll allein das Zweitstimmenergebnis sein. Um die Bedeutung der Zweitstimme deutlich zu machen, soll sie künftig Hauptstimme heißen. Die Erststimme bekommt die Bezeichnung Wahlkreisstimme.

Wie funktioniert die Sitzzuteilung genau?

Zunächst wird anhand des Zweitstimmenergebnisses ermittelt, wie viele der 598 Mandate einer Partei bundesweit zustehen. Dann wird dies umgerechnet auf jedes Bundesland. Gewinnt eine Partei nun in einem Land weniger Wahlkreise direkt, als ihr Mandate zustehen, werden die restlichen Mandate über die Landesliste vergeben. Gewinnt sie aber mehr Wahlkreise direkt, als Sitze nach dem Hauptstimmenergebnis auf sie entfallen, gehen die Kandidatinnen und Kandidaten mit dem schlechtesten Wahlkreisstimmenergebnis leer aus.

Wie schaut das in der Praxis aus?

Beispiel Bayern: Dort gewann die CSU bei der letzten Bundestagswahl 45 der 46 Wahlkreise direkt. Nach ihrem Zweitstimmen- oder Hauptstimmenergebnis hätten ihr jedoch nur 34 Sitze im Bundestag zugestanden. Nach dem bisherigen Wahlrecht durfte sie die elf Überhangmandate behalten. Nach dem Gesetzentwurf der Ampel würden dagegen die elf direkt gewählten Abgeordneten mit den schlechtesten Erststimmen- oder Wahlkreisstimmenergebnissen leer ausgehen. Sie erhielten kein Mandat.

Würde dann die CSU einseitig benachteiligt?

Das behauptet die CSU zwar gern, es stimmt aber nicht. Denn von der Regelung der Überhang- und Ausgleichsmandate profitieren alle großen Parteien im Bundestag – die einen mehr, die anderen weniger. Fiele sie weg, müssten auch alle Federn lassen. Bei der Bundestagswahl 2021 gab es davon 138. Davon entfielen auf die Union 41, auf die SPD 36, auf die Grünen 24, auf die FDP 16, auf die AfD 14, auf die Linke 7.

Welche Vorstellungen hat denn die CDU/CSU-Fraktion?

Einen eigenen Gesetzentwurf hat die Union nicht vorgelegt. In der vom Bundestag eingesetzten Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit schlugen ihre Mitglieder ein sogenanntes reines Grabenwahlrecht vor. Danach würden 299 Abgeordnete wie bisher direkt gewählt und völlig unabhängig davon über die Zweitstimme weitere 299 Abgeordnete.

Die Parteien erhielten damit alle Direktmandate, es gäbe aber keine Ausgleichsmandate mehr. Davon profitieren würde die Union, wie ein Blick auf die Wahl 2021 zeigt: CDU und CSU erhielten damals 23 Überhangmandate, die SPD 10 und die AfD 1. Weggefallen wären 104 Ausgleichsmandate – die meisten bei SPD (26) und Grünen (24). Die drei Ampel-Parteien hätten 66 Mandate weniger, bei der CDU/CSU wäre es nur ein Minus von 18 Mandaten.

Wie geht es nun weiter?

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP wird von diesem Dienstag an zunächst in den Fraktionen beraten. Dass es einen Kompromiss mit der Union gibt, ist fast ausgeschlossen. Beide Modelle sind nicht miteinander vereinbar.

Auch in den Ampel-Fraktionen dürfte der Gesetzentwurf nicht auf ungeteilte Begeisterung stoßen, weil sich einige Abgeordnete ausrechnen können, dass sie damit bei der nächsten Wahl nicht mehr in den Bundestag kommen werden. Die Ampel-Fraktionen können das Gesetz aber mit ihrer Mehrheit im Parlament beschließen.

Ist das wirklich wünschenswert?

Eigentlich ist es das Ziel, solche weitreichenden Entscheidungen im Bundestag mit breiter Mehrheit zu treffen. Auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat wiederholt die Hoffnung geäußert, einen breiten gemeinsamen Nenner zu finden.

Andererseits hat beispielsweise die große Koalition in der vergangenen Wahlperiode eine kleine und wenig wirkungsvolle Wahlrechtsreform auch gegen alle anderen Fraktionen beschlossen. Wenn die Ampel das jetzt ebenfalls machen sollte, würde die Union mit großer Sicherheit das Bundesverfassungsgericht anrufen und die neuen Regeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen.

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Union sieht Ampel-Pläne zum Wahlrecht als verfassungswidrig

Berlin (dpa) – Aus der Union kommt scharfe Kritik an den Plänen der Ampel-Koalition zur Reform des Wahlrechts. Der Vorschlag sei verfassungswidrig, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, dem Nachrichtenportal «The Pioneer». «Gewählten Wahlkreiskandidaten das Mandat zu verweigern, ist eine eklatante Missachtung des Wählerwillens und des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips.»

Der Obmann der Union in der Kommission zur Reform des Wahlrechts, Ansgar Heveling, sagte dem digitalen Medienhaus Table.Media, SPD, Grüne und FDP legten «die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht». «Wer auf verfassungsrechtlichem Sand baut, muss damit rechnen, dass das Verfassungsgericht angerufen wird», warnte der CDU-Politiker. Sein CSU-Kollege Müller sagte: «Die Ampel sollte bei diesem Thema lieber zusammen mit uns an machbaren Lösungen für eine Verkleinerung des Bundestages arbeiten.» Weiterlesen

SPD und Grüne fordern Einlenken der Union bei Wahlalter

Berlin (dpa) – Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen haben an die Union appelliert, einer Absenkung des Mindestalters bei der Bundestagswahl auf 16 Jahre zuzustimmen. Hintergrund ist der Zwischenbericht der Wahlrechtskommission, der in dieser Woche vorgelegt wurde.

«Die Empfehlungen der Wahlrechtskommission zeigen, dass gegen die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen», sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, der «Rheinischen Post».

Ihre Amtskollegin in der SPD-Fraktion, Katja Mast, rief die Union ebenfalls zur Einsicht auf. «Die Union sollte ihre Berührungsängste mit Jungwählerinnen und -wählern aufgeben und einsehen, dass eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein Gewinn für unsere Demokratie ist.» Weiterlesen

Ampel-Politiker wollen Bundestag-Begrenzung auf 598 Sitze

Berlin (dpa) – Mit einer Änderung des Wahlrechts wollen Abgeordnete der Ampel-Parteien den Bundestag wieder auf 598 Sitze verkleinern. Derzeit ist er mit 736 Mandaten so groß wie nie zuvor.

Bei dem neuen Vorschlag bleibt die Zahl der 299 Wahlkreise unangetastet. In den vergangenen zwei Legislaturperioden war eine Wahlrechtsreform vor allem daran gescheitert, dass CSU und CDU eine Reduzierung der Wahlkreise strikt ablehnten. An der Wahlurne würde sich nur eines ändern: Die Wähler könnten drei statt bisher zwei Stimmen abgeben. Weiterlesen

Verkleinerung des Bundestags: Steuerzahlerbund mahnt

Berlin (dpa) – Der Bund der Steuerzahler hat an die vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts appelliert, eine Lösung für die Verkleinerung des Parlaments zu finden.

«Ziel muss es sein, Schaden von der parlamentarischen Demokratie fernzuhalten und die Glaubwürdigkeit der Politik zu stärken», heißt es in einem Schreiben des Steuerzahlerbund-Präsidenten Reiner Holznagel an die Abgeordneten in der Kommission. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Weiterlesen

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