Karlsruhe (dpa) – Die Frage, welche Informationen einem Parlamentarier zur Arbeit des Verfassungsschutzes zustehen, beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richterinnen und Richter verhandeln über eine Organklage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle gegen die Bundesregierung.
Er hatte Ende 2020 angefragt, wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren ins Ausland entsandt waren. Das damals noch CSU-geführte Innenministerium verweigerte dazu jegliche Auskunft. Verletzt das das parlamentarische Informationsrecht?
Die Bundesregierung hatte ihre Weigerung damals damit begründet, dass «in besonderem Maße das Staatswohl» berührt sei. Durch die Auskunft könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz gezogen werden. Deshalb wurde die Frage auch nicht eingestuft beantwortet, also mit einem Geheimhaltungsgrad versehen. Weiterlesen