Karlsruhe (dpa) – Die Kriterien für die staatliche Förderung der politischen Stiftungen mit Millionenbeträgen müssen in einem eigenen Gesetz sauber geregelt werden. Die bisherige Festschreibung nur im jährlichen Haushaltsgesetz genüge nicht, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach einer Klage der AfD.
Die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Für das Jahr 2019 stellten die Richter fest, dass die Partei wegen des fehlenden Gesetzes in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde. (Az. 2 BvE 3/19)
Die Klage der AfD hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig. Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, hierüber soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden. Weiterlesen