Kommandeurin kämpft für sexuelle Selbstbestimmung

Karlsruhe (dpa) – Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin will nach Kritik an einem Eintrag auf einem Dating-Portal vor dem Bundesverfassungsgericht für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung kämpfen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die sie dabei ebenso unterstützt wie der Verein QueerBw, will nach heutigen Angaben mit der Verfassungsbeschwerde ein Grundsatzurteil erreichen, «das die sexuelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stärkt». Bis wann das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe darüber entscheidet, ist offen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai, wonach Offizierin Anastasia Biefang ihren privaten Auftritt bei Tinder zurückhaltend gestalten muss (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21). Dort hatte sie 2019 geschrieben: «Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.» Das ging der Bundeswehr zu weit, Biefang bekam einen Verweis. Sie war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow, die erste transsexuelle Kommandeurin der Bundeswehr. Weiterlesen

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