«Wucher»: BGH erlaubt harsche Kundenkritik auf Ebay

Karlsruhe (dpa) – Wer nach einem Geschäft über die Internetplattform Ebay verärgert ist, kann seine Kritik – rechtlich abgesichert – auch mit harschen Worten und überzogen formulieren.

Diese darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur keine Schmähkritik sein, also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen. Werturteile seien durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz geschützt, entschied der achte Zivilsenat in Karlsruhe.

«Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung.» (Az. VIII ZR 319/20)

In dem Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Als Bewertung schrieb er nach Erhalt der Produkte im Bewertungsprofil: «Ware gut, Versandkosten Wucher!!» Weiterlesen

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