Karlsruhe (dpa) – Das rechtskräftig zu Schadenersatz wegen Wuchers verurteilte Pfandleih-Unternehmen Pfando sieht sein Geschäftsmodell dennoch grundsätzlich bestätigt. Es handele sich um einen «einzigen – lange zurückliegenden und nicht vergleichbaren – Einzelfall», teilte eine von Pfando beauftragte Anwaltskanzlei am Donnerstag auf Anfrage mit. «Vergleichbare Fälle gab es in der Vergangenheit jedoch nicht.»
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in letzter Instanz bestätigt, dass ein Pfando-Kunde übervorteilt wurde und dem Mann Schadenersatz zusteht. Es liege ein «wucherähnliches Geschäft» vor. Weiterlesen