BGH nimmt Reservierungsgebühren bei Maklern unter die Lupe

Karlsruhe (dpa) – Darf ein Makler allein dafür eine Gebühr verlangen, dass er eine Immobilie eine Zeit lang exklusiv für einen Kaufinteressenten reserviert? Diese Frage beschäftigt am Donnerstag (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Die Kläger hatten sich für ein Einfamilienhaus interessiert. Das Makler-Unternehmen, das die Immobilie im Portfolio hatte, machte ihnen die Zusage, das Haus einen Monat lang an keinen anderen zu verkaufen – gegen eine Gebühr von knapp 15 Prozent der vereinbarten Provision. Am Ende kauften die Interessenten das Haus doch nicht. Vor Gericht fordern sie die gezahlte Reservierungsgebühr zurück.

Ähnlicher Fall landete bereits 2010

Der BGH hat sich 2010 schon einmal mit einem ähnlichen Fall befasst – und die Klausel zur Reservierungsgebühr damals für unwirksam erklärt. Die Richter sahen darin den Versuch, sich auch beim Scheitern der Vermittlungsbemühungen eine erfolgsunabhängige Vergütung zu sichern. Der Kunde habe davon herzlich wenig: Denn es könne trotzdem passieren, dass der bisherige Eigentümer einen Rückzieher mache oder die Immobilie auf eigene Faust an jemand anderen verkaufe. Weiterlesen

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