Kinder von Balkon geworfen – Mutter war schuldunfähig

Saarbrücken (dpa) – Alle Beteiligten am Saarbrücker Landgericht sind sich einig: Die 39-Jährige, die ihre beiden Töchter von einer sieben Meter hohen Brüstung geworfen hat, was eine nicht überlebte, war schuldunfähig. Wegen einer psychischen Erkrankung könne sie strafrechtlich im Sinne einer Bestrafung nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Die Kammer ordnete in dem Sicherungsverfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft beantragt, die Verteidigung hatte sich dem angeschlossen. Eine Bewährungsstrafe schlossen alle aus. Laut Oberstaatsanwältin stelle die Frau zum jetzigen Zeitpunkt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Das Urteil ist schon rechtskräftig. Weiterlesen

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