Weniger Hürden: Osterferien im dritten Corona-Jahr

Tourismus
Von den dpa-Korrespondenten 

Berlin (dpa) – Für die Osterferien können Touristen mit einer vergleichsweise entspannten Corona-Situation in den besonders beliebten Ferienländern rechnen. Bei der Einreise gelten inzwischen eher geringe Hürden und meist herrscht nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Die Lage im Einzelnen.

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Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen.

Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.

Inzidenz: 836 (offizieller Stand vom 31.3., Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht) Weiterlesen

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