Fast sechs Jahre Haft im Prozess um «NSU 2.0»-Drohschreiben

Extremismus
Von Isabell Scheuplein und Jana Glose, dpa

Frankfurt/Main (dpa) – Todesdrohungen, Gewaltfantasien und rassistische Beleidigungen: Im Prozess um die «NSU 2.0»-Schreiben ist der Angeklagte am Donnerstag in Frankfurt zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 54-Jährigen unter anderem der Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung schuldig.

Der aus Berlin stammende Alexander M. hat per E-Mail, Fax und SMS eine Serie von hasserfüllten Drohschreiben an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet. Zu den Adressaten gehörten Satiriker Jan Böhmermann, Moderatorin Maybrit Illner und Kabarettistin Idil Baydar. Begonnen hatte die Serie im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie. Die Schreiben waren mit «NSU 2.0» unterzeichnet – in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Die Ankläger hatten siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Weiterlesen

Siebeneinhalb Jahre Haft in «NSU 2.0»-Prozess gefordert

Frankfurt/Main (dpa) – Im Prozess um die «NSU 2.0»-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gegen den Angeklagten Alexander M. gefordert. Verurteilt werden soll er unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung.

Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan warf M. am Montag in seinem Schlussvortrag vor dem Frankfurter Landgericht vor, der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben zu sein, die per Email, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit «NSU 2.0» unterzeichnet waren. Auch Bombendrohungen gegen Gerichte habe M. versendet. Weiterlesen

NSU 2.0»-Prozess: Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Frankfurt/Main (dpa) – Im Prozess um die «NSU 2.0»-Drohschreiben hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage bestritten. «Von einer rechtsextremen Gesinnung kann bei mir keine Rede sein», sagte der 54-Jährige aus Berlin am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht.

Er räumte lediglich ein, Mitglied eines rechten Forums im Darknet gewesen zu sein. Dort seien in einer geschlossenen Chatgruppe auch Polizisten gewesen, sagte Alexander M. Weiterlesen

Prozess um NSU-2.0-Drohschreiben hat begonnen

Extremismus
Von Eva Krafczyk, dpa

Frankfurt/Main (dpa) – Vor dem Frankfurter Landgericht hat am Mittwoch der Prozess um die «NSU 2.0»-Drohschreiben mit rassistischen Beleidigungen und Todesdrohungen begonnen.

Gut drei Stunden dauerte die Verlesung der Anklageschrift gegen den 54 Jahre alten Alexander Horst M. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitzkinder- und jugendpornografischer Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Weiterlesen

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