BGH: Hohe Maut-Nachforderungen aus Ungarn zulässig

Prozess
Von Anika von Greve-Dierfeld, dpa

Karlsruhe (dpa) – Wer in Ungarn die Maut prellt, muss mit hohen Nachforderungen rechnen und darf als Fahrzeughalter dafür auch zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte die Höhe der Strafgebühren, die ein Vielfaches der eigentlichen Kosten für die Maut-Vignette betragen können, grundsätzlich für rechtens. Auch die Halterhaftung sei mit inländischem Recht vereinbar, so der Senat bei der Urteilsverkündung.

Der Autovermieter Hertz hatte sich gegen ein Klage der Ungarischen Autobahn Inkasso mit Sitz in Eggenfelden gewehrt. Das Inkassounternehmen treibt die Mautschulden im Auftrag der ungarischen Straßengesellschaft in Deutschland ein – ein nach ADAC-Angaben durchaus übliches Verfahren. Hertz sollte fast 1000 Euro plus Zusatzkosten bezahlen, weil eigene Mietwagen im November 2017 fünfmal ohne Vignette auf ungarischen Autobahnen unterwegs gewesen waren. Nach dortigem Recht ist dafür der Fahrzeughalter verantwortlich. Weiterlesen

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