Karlsruhe (dpa) – Diesel-Kläger, die ihr vom Abgasskandal betroffenes Auto geleast hatten, bekommen für die geleisteten Raten in aller Regel keinen Schadenersatz von VW.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt in dieser Frage seiner Linie treu und entschied drei Fälle aus NRW und Rheinland-Pfalz zugunsten des Autobauers.</a> Die Vorteile durch die Nutzung des Autos entsprächen im Wert den vertraglich vereinbarten Leasingzahlungen, bekräftigten die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe. Damit bleibt kein Spielraum für Rückforderungen. (Az. VII ZR 247/21 u.a.) Weiterlesen