Karlsruhe (dpa) – Es bleibt dabei: Die Witwe von Helmut Kohl bekommt nicht die Rekord-Entschädigung von einer Million Euro, die dem Altkanzler kurz vor dessen Tod zugesprochen wurde. Eine Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen entsprechende Gerichtsurteile blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Damit wäre nun höchstens noch möglich, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.
Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle», das Kohls Memoirenschreiber Heribert Schwan (78) nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis verfasst hatte. Weiterlesen