Berlin (dpa) – Die Bundesregierung hat auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Familiennachzug von Flüchtlingen reagiert. Um die Entscheidungen möglichst schnell umzusetzen, habe das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen am 9. September angewiesen, «bislang ruhend gestellte Anträge zum Elternnachzug im Rahmen des Möglichen prioritär abzuarbeiten», heißt es in einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Darüber berichteten zuerst die Zeitungen der Funke-Mediengruppe, der Text liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor. Zum Kindernachzug seien die Auslandsvertretungen instruiert worden, «dass ein Kind jedenfalls dann als minderjährig anzusehen ist, wenn es nach Stellung des Asylantrages, aber vor Stellung des Visumantrags volljährig geworden und der Visumantrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt worden ist». Zudem sollten Visumanträge, bei denen das Kind zum Entscheidungszeitpunkt noch minderjährig ist, aber bald volljährig sein wird, «weiterhin prioritär behandelt werden». Weiterlesen