Frankreichs Marine rettet Flüchtlinge aus Ärmelkanal

Boulogne-sur-Mer (dpa) – Die französische Marine hat im Ärmelkanal 41 Flüchtlinge gerettet, die bei der Überfahrt Richtung Großbritannien mit ihren kleinen Booten in Seenot geraten waren.

In einem ersten Fall trieben am Mittwoch Gekenterte bereits im Wasser, als die Marine und ein Seenotrettungsschiff zur Hilfe eilten, wie die Meerespräfektur mitteilte. Mit einem Hubschrauber wurde das Wasser nach weiteren Betroffenen abgesucht. Wenig später rettete ein anderes Marineschiff eine andere Gruppe Flüchtlinge von ihrem Boot. Die 41 Geretteten, von denen vier an einer Unterkühlung litten, wurden in die Häfen von Boulogne-sur-Mer und Calais gebracht. Weiterlesen

Flüchtlings-Unterbringung: Faeser lädt zu Gipfel ein

Berlin (dpa) – Nach wiederholten Warnungen vor einer Überlastung der Kommunen durch steigende Flüchtlingszahlen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein neues Spitzentreffen angekündigt.

Sie sehe, «dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht, und deswegen werde ich jetzt wieder alle Beteiligten zu einem erneuten Flüchtlingsgipfel zu mir ins Haus einladen», sagte die SPD-Politikerin am Sonntagabend in der ZDF-Sendung «Berlin direkt». Sie werde die Einladungen noch in dieser Woche verschicken, «weil ich glaube, wir müssen in einer gemeinsamen Kraftanstrengung alles dafür tun, die Kommunen zu entlasten».

Einen Termin für das Treffen nannte sie nicht. Im Oktober hatte es bereits einen Flüchtlingsgipfel von Innenministerin Faeser mit Vertretern von Ländern und Kommunen gegeben. Weiterlesen

Tod eines Flüchtlings: Gericht verurteilt Ungarn

Straßburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn im Zusammenhang mit dem Tod eines Flüchtlings verurteilt. Ungarn müsse knapp 40.000 Euro Schadenersatz zahlen, entschieden die Richter in Straßburg am Donnerstag.

An den EGMR hatte sich ein Syrer gewandt, der 2016 zusammen mit seinem Bruder und anderen Flüchtlingen, darunter eine Familie mit drei Kindern, den Tisza-Fluss von Serbien nach Ungarn mit dem Boot überqueren wollte. Unterstützt wurden sie dabei von Schmugglern. Der Kläger gab an, dass ungarische Grenzschützer sie zurück nach Serbien drängen wollten. Sie hätten Tränengas eingesetzt und Steine geschmissen, außerdem seien Polizeihunde losgelassen worden, als er versucht habe, ans Ufer zu gehen. Sein Bruder sei beim Versuch, an das serbische Ufer zurückzuschwimmen, ertrunken. Ungarn bestritt diese Darstellung. Weiterlesen

Wenn Asylbewerber monatelang obdachlos sind

Von Mia Bucher und Annette Birschel, dpa

Brüssel/Amsterdam (dpa) – Seit fast drei Monaten schläft Faraidoon in einem kleinen blauen Zelt neben einer stark befahrenen Straße in der Brüsseler Innenstadt. Auf von Regen durchweichten Holzpaletten stehen gut 20 weitere Zelte eng an eng. Oft teilen sich zwei Männer eine spärliche Behausung. Wie der 27 Jahre alte Fairadoon kommen die meisten von ihnen aus Afghanistan. Nach ihrer Ankunft in Belgien haben sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Einen Platz in einem Asylwohnheim, der ihnen gesetzlich zusteht, haben sie bislang jedoch nicht erhalten.

Asylunterkünfte in Belgien und den Niederlanden sind seit Monaten hoffnungslos überlastet. Schätzungen der zuständigen belgischen Behörde Fedasil zufolge waren Anfang des Jahres rund 3000 Schutzsuchende in Belgien obdachlos. Sie leben in Zelten wie Faraidoon oder in einem verlassenen Gebäude in der Brüsseler Innenstadt. «Das ist inakzeptabel», sagt Fedasil-Sprecher Benoit Mansy der Deutschen Presse-Agentur. Doch die Kapazitäten reichten einfach nicht aus.

«Die Lage ist unter die humanitäre Untergrenze gesunken»

Auch in den Niederlanden müssen viele Asylsuchende unter erbärmlichen Umständen leben. Rund 22.000 wohnen bereits seit über einem Jahr in Notunterkünften, etliche von ihnen seit über einem Jahr auf Feldbetten in Turnhallen oder großen Zelten, dünne Stellwände sorgen kaum für Privatsphäre. «Die Lage ist unter die humanitäre Untergrenze gesunken», erklärte das Flüchtlingshilfswerk des Landes und zog im vergangenen Sommer vor Gericht – mit Erfolg. Die Richter entschieden, dass die Umstände nicht internationalen Normen entsprächen.

Die niederländische Asylkrise ist vor allem hausgemacht: Im vergangenen Jahr waren es laut der zentralen Behörde für die Aufnahme von Asylsuchenden COA rund 47.000 Menschen, die hier Asyl suchten – keine außergewöhnlich hohe Zahl. 2015 waren noch rund 60.000 registriert worden. Doch um zu sparen, hatte die Regierung Personal und Plätze in Aufnahmezentren gestrichen. Die Wartezeit für die Bearbeitung der Asylanträge wurde immer länger. Zusätzlich sorgt die allgemeine Misere auf dem Wohnungsmarkt dafür, dass kaum Plätze in den Wohnheimen frei werden. Daher werden viele Ankömmlinge in Notunterkünften untergebracht, in Turnhallen oder auf Passagierschiffen.

Auf Straßen übernachten müssen Asylbewerber nach Erkenntnissen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds in Deutschland nicht. Auch wenn sich die Zahl der Schutzsuchenden 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhte (um knapp 47 Prozent) – im vergangenen Jahr stellten rund 218.000 Menschen einen Asylerstantrag.

Was läuft schief?

Wieso gelingt es Belgien nicht, die Asylsuchenden besser zu versorgen? Faraidoon beklagt, Fedasil teile ihm Woche zu Woche mit, weiter auf eine Unterkunft warten zu müssen. Magali Pratte von der Brüsseler Obdachlosenhilfe Samussocial wirft der Politik fehlenden Willen vor. Um Menschen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren, gebe es auch in dem kleinen Königreich leerstehende Gebäude, in denen Schutzsuchende zumindest vorläufig unterkommen könnten. Schnelle pragmatische Lösungen gehörten jedoch nicht zu den Stärken der staatlichen Organe, kritisiert Pratte.

Nach Angaben der belgischen Behörde für Flüchtlinge und Staatenlose haben 2022 knapp 37.000 Menschen einen Asylantrag in Belgien gestellt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspreche das einem Anstieg von 42 Prozent. Die meisten Menschen kamen demnach aus Afghanistan, Syrien, Burundi und Palästina. Zudem haben der Statistikbehörde Eurostat zufolge rund 57.000 Ukrainerinnen und Ukrainer zwischen März und November Schutz in dem Land gesucht. Sie müssen in der EU jedoch kein Asyl beantragen und haben etwa freien Zugang zum Wohnungsmarkt.

EU-Staaten streiten schon seit Jahren über Verteilung

Insgesamt gibt es in dem 11,6-Millionen-Einwohner-Land laut Fedasil 33.500 Plätze in Asylunterkünften. 5000 davon seien im vergangenen Jahr neu geschaffen worden. Die Plätze seien teils jedoch über lange Zeiträume besetzt, weil Asylbewerber monatelang auf ihren Bescheid warten müssten, sagt Behördensprecher Mansy. Die belgische Regierung fordert, Asylbewerber müssten gleichmäßiger auf alle EU-Länder verteilt werden. Doch die EU-Staaten streiten schon seit Jahren erbittert über eine solche Verteilung.

Mit der Not vieler Asylbewerber in Belgien beschäftigte sich zuletzt sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Knapp 150 Schutzsuchende hatten gegen den belgischen Staat geklagt, weil sie wie Faraidoon auf der Straße schlafen müssen – und keine sauberen Toiletten und Duschen zur Verfügung haben. Das Gericht gab ihnen Recht und wies Belgien dazu an, den Klägern eine Unterkunft zu bieten. Mehr als zwei Monate sind seit dem Urteil vergangen. Fedasil-Sprecher Benoit Mansy versicherte auf dpa-Anfrage, dass die Kläger bevorzugt behandelt würden. Trotzdem seien einige von ihnen immer noch obdachlos.

Wie lange Faraidoon und die anderen Männer noch in ihren Zelten ausharren müssen, wissen sie nicht. Manche sind eigenen Angaben zufolge schon seit fünf, sechs Monaten auf der Straße. Frauen sieht man in dem Camp keine. Genauso wie Kinder und Familien werden sie Mansy zufolge bei der Unterbringung bevorzugt. Laut Pratte gibt es unter den Obdachlosen Fälle von Krätze, Diphtherie und Tuberkulose. Viele hätten einen schweren Lebensweg hinter sich und seien traumatisiert. Das Leben auf der Straße verschlimmere die Probleme. Trotz der widrigen Umstände sind sich die Männer aber einig: Sie sind lieber in Belgien auf der Straße als in Afghanistan bei den Taliban.

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2022 über 217.000 Asylanträge in Deutschland

Berlin (dpa) – In Deutschland haben im vergangenen Jahr so viele Menschen Asyl beantragt wie seit 2016 nicht mehr. Aus der veröffentlichten Jahresstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für 2022 geht hervor, dass von Anfang Januar bis Ende Dezember 217.774 Menschen erstmalig in Deutschland ein solches Schutzersuchen gestellt haben. Das waren knapp 47 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Die meisten neuen Asylbewerber kamen im vergangenen Jahr aus Syrien (70.976), Afghanistan (36.358), der Türkei (23.938), aus dem Irak und aus Georgien.

Im Jahr 2016 hatte die Zahl der Schutzersuchen mit 722.370 Erstanträgen einen Höchststand erreicht. In den Folgejahren sank die Zahl der Asylbewerber kontinuierlich. Dass sie 2021 wieder anstieg, war nach Einschätzung von Experten auch auf Nachholeffekte als Folge der strengen Reisebeschränkungen in der Corona-Pandemie 2020 zurückzuführen. Weiterlesen

Hilfsbereitschaft für Ukraine-Flüchtlinge lässt leicht nach

Berlin (dpa) – Der russische Angriff auf die Ukraine hat in Deutschland eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst, die bis heute anhält. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (Dezim). Die Studie, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und sich auf zwei repräsentative Umfragen stützt, zeigt allerdings auch, dass die Bereitschaft, Geflüchtete aus der Ukraine zu unterstützen, seit den ersten Kriegstagen etwas nachgelassen hat.

War Anfang März noch mehr als jeder Vierte (27 Prozent) bereit, geflüchtete Menschen aus der Ukraine vorübergehend im eigenen Zuhause aufzunehmen, so sank der Anteil derjenigen, für die das denkbar wäre, später auf 17 Prozent. Weiterlesen

Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Frankfurt/Main (dpa) – Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bundeswehroffizier Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Gericht befand den 33-jährigen Deutschen in seinem Urteil vom Freitag in mehreren Anklagepunkten für schuldig – dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten – daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.

«Ein rechtsradikaler Terrorist»

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei «ein rechtsradikaler Terrorist», der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin.

Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse.

Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Seit Februar in Untersuchungshaft

Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.

Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt.

Debatte über Extremisten im öffentlichen Dienst

Die Verurteilung von Franco A. zeigt laut Grüne und FDP die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen gegen Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte: «Der Fall von Franco A. hat das Licht auf eine in hohem Maße beunruhigende Entwicklung geworfen, nämlich die bewusste Unterwanderung von Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr durch gut vernetzte Extremisten.» Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle warb für gemeinsame gesetzliche Standards von Bund und Ländern. Der Gesetzgeber müsse aus der Gefahr des Rechtsterrorismus die richtigen Schlüsse ziehen.

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen mit einer Änderung im Beamtenstatusgesetz den Kampf gegen Hass und Hetze in den Behörden intensivieren. Staatsdiener sollen künftig schon aus dem Dienst entfernt werden können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden sind. Darauf hatten sich die Minister im Juni geeinigt. Bisher gilt eine Haftstrafe von einem Jahr als Schwelle, von der an eine Entfernung aus dem Staatsdienst möglich ist.

 

 

 

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