Rekordstrafe gegen Facebook-Mutterkonzern Meta

Dublin (dpa). Zum fünften Jahrestag der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der US-Internetriese Meta härter als jemals zuvor die starke Hand der europäischen Datenschutzregeln zu spüren bekommen. Weiterlesen

Facebook-Konzern stoppt Umsatzschwund – Geld für Metaverse

Menlo Park (dpa) – Für den Facebook-Konzern Meta geht es nach neun Monaten mit Rückgängen wieder aufwärts. Im vergangenen Quartal gab es ein Umsatzplus von drei Prozent, während Analysten einen Rückgang erwartet hatten. Auch für das laufende Vierteljahr rechnet Meta mit einem Plus.

Gründer und Chef Mark Zuckerberg sieht in Software mit Künstlicher Intelligenz einen Wachstumstreiber. Zugleich verschlingt seine Zukunftsvision von virtuellen Welten weiter Milliarden – bleibt aber ein Nischengeschäft, das zuletzt schrumpfte.

Mitten im Hype um den Chatbot ChatGPT kommt derzeit kein Tech-Unternehmen bei der Vorlage von Quartalszahlen ohne Erwähnung Künstlicher Intelligenz aus – und Meta war keine Ausnahme. Zuckerberg stellte gestern Unterhaltungen mit Software in Metas Chatdiensten WhatsApp und Messenger sowie KI-Werkzeuge zum Erzeugen von Bildern bei Facebook und Instagram in Aussicht. Künstliche Intelligenz werde alle Apps und Dienste des Konzerns beeinflussen. Weiterlesen

Hass und Hetze auf Facebook – Umwelthilfe klagt gegen Meta

Berlin (dpa) – Wegen Gewalt- und Morddrohungen in öffentlichen Facebook-Gruppen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Internetriesen Meta verklagt. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch verlangt vom Facebook-Mutterkonzern die Schließung bestimmter Gruppen und versucht dies mit einer Musterklage vor dem Landgericht Berlin durchzusetzen, wie er am Mittwoch mitteilte. «Wir nehmen die Verfolgung und Bedrohung in solchen Social-Media-Gruppen nicht länger hin», sagte Resch.

Er selbst sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlebten seit Jahren massive Anfeindungen und Beleidigungen, die inzwischen in Gewaltaufrufen und Gewaltfantasien gipfelten. Weiterlesen

Facebook und Instagram schalten Trumps Accounts wieder frei

Menlo Park (dpa) – Die Profile des früheren US-Präsidenten Donald Trump auf den Internet-Plattformen Facebook und Instagram sind nach rund zwei Jahren wieder freigeschaltet.

Mit Stand gestern Abend hatte der Republikaner auf seinen Profilen in den beiden Netzwerken aber noch keinen neuen Post abgesetzt. Der Facebook-Konzern Meta hatte bereits vor zwei Wochen mitgeteilt, dass Trump zu Facebook und Instagram zurückkehren darf.

Grund für die Sperrung

Trumps Accounts bei mehreren großen Online-Plattformen waren nach dem Sturm seiner Anhänger auf den Sitz des US-Parlaments in Washington im Januar 2021 gesperrt worden. Er hatte damals nicht nur Sympathie für die Randalierer bekundet, sondern die gewaltbereite Menge mit einer Rede angestachelt.

Zuvor hatte Trump seine Online-Kanäle monatelang für die Verbreitung der mehrfach widerlegten Behauptung genutzt, er sei durch Betrug um einen Sieg gegen den Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl 2020 gebracht worden. Die Plattform-Betreiber befürchteten damals, dass Trump weitere Gewalt auslösen könnte, wenn er seine Anhänger fortlaufend anstachelt.

Trump auch bei Twitter wieder zugelassen

Das unabhängige Aufsichtsgremium von Meta, das Entscheidungen zu Inhalten und Accounts auf den Prüfstand stellen kann, hatte jüngst entschieden, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wie sie im Januar 2021 bestanden habe, nicht mehr gegeben sei.

Im November hatte der neue Twitter-Besitzer Elon Musk bereits Trumps Account bei dem Kurznachrichtendienst entsperren lassen. Der Ex-Präsident nutzte ihn allerdings bisher nicht und blieb bei der von ihm gegründeten Twitter-Kopie Truth Social.

Facebook will offensichtlich Sperre für Trump aufheben

Davos (dpa) – Die Plattformen Facebook und Instagram wollen «rasch» über die Aufhebung ihrer Sperre für den früheren US-Präsidenten Donald Trump entscheiden. Offensichtlich soll der republikanische Politiker wieder zugelassen werden. Das deutete der Vizepräsident des Facebook-Mutterkonzerns Meta, Nick Clegg, am Rande des Weltwirtschaftsforums im schweizerischen Davos an. Die Entscheidung werde bald bekanntgegeben.

Clegg verwies darauf, dass die Sperre für Trump lediglich für zwei Jahre ausgesprochen worden sei. Der Internet-Konzern hatte Trump nach seinen Meinungsäußerungen zum Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 und der anschließenden Debatte über die Rolle des abgewählten Präsidenten bei dem Aufruhr suspendiert. Weiterlesen

Facebook-Konzern Meta entlässt 11.000 Mitarbeiter

Menlo Park (dpa) – Der Facebook-Konzern Meta entlässt beim größten Stellenabbau seiner Geschichte mehr als 11.000 Mitarbeiter. Das seien etwa 13 Prozent der Belegschaft, teilte Konzernchef Mark Zuckerberg mit.

Er verwies darauf, dass er den Online-Boom am Anfang der Corona-Pandemie überschätzt und daher die Investitionen hochgeschraubt habe. Nun aber sei das Online-Geschäft zu früheren Trends zurückgekehrt – und zudem lasteten die schwächelnde Konjunktur und verstärkte Konkurrenz auf den Erlösen. Er übernehme die Verantwortung für die Entscheidungen und ihre Folgen. Weiterlesen

Meta mit zweitem Umsatzrückgang – Aktie fällt

Menlo Park (dpa) – Der Umsatzrückgang beim Facebook-Konzern Meta hat sich im vergangenen Quartal beschleunigt. Zugleich steigen die Kosten – und die Entwicklung virtueller Metaverse-Welten verschlingt bei unklaren Erfolgsaussichten weiter Milliarden. Den Anlegern gefällt das alles gar nicht: Die Meta-Aktie sackte im nachbörslichen Handel zeitweise um rund ein Fünftel ab. Die Verluste weiteten sich dabei noch aus, während Gründer und Chef Mark Zuckerberg seinen Kurs verteidigte.

Der Umsatz von Meta fiel im Jahresvergleich um vier Prozent auf 27,7 Milliarden Dollar (27,5 Mrd Euro). Unterm Strich brach der Gewinn um 52 Prozent auf rund 4,4 Milliarden Dollar ein, wie Meta nach US-Börsenschluss am Mittwoch mitteilte. Weiterlesen

Zuckerberg bereitet Meta-Mitarbeiter auf Sparmaßnahmen vor

Menlo Park (dpa) – Der Facebook-Konzern Meta steht nach der Abschwächung seines Geschäfts vor Sparmaßnahmen.

Gründer und Chef Mark Zuckerberg bereitete die Mitarbeiter in einer internen Fragerunde auf einen Einstellungsstopp und Etatkürzungen in einigen Bereichen vor, wie unter anderem der Finanzdienst Bloomberg berichtete. Meta werde 2023 kleiner sein als in diesem Jahr, sagte Zuckerberg demnach.

Meta hatte im vergangenen Quartal den ersten Umsatzrückgang seit dem Börsengang des Facebook-Konzerns 2012 verbucht. Das Management verwies unter anderem auf Konjunktursorgen und Inflation, die Werbekunden sparsamer werden ließen. Zugleich macht Facebook und Instagram die Konkurrenz der Video-App Tiktok zu schaffen – und auch Apples Maßnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre auf dem iPhone brachten das Geschäftsmodell durcheinander. Zugleich bringt der Fokus auf virtuelle Welten – das «Metaverse» – Entwicklungskosten in Milliardenhöhe mit sich. Weiterlesen

TikTok schließt bei Jugendlichen rasant zu US-Diensten auf

Bonn (dpa) – Die Vorherrschaft der Social-Media-Unternehmen aus den USA unter Jugendlichen in Deutschland gerät durch den Aufstieg des chinesischen Kurzvideo-Portals TikTok ins Wanken. Das geht aus der repräsentativen Jugend-Digitalstudie der Postbank hervor.

Demnach sind zwar die US-Dienste YouTube aus dem Google-Konzern Alphabet sowie WhatsApp und Instagram aus dem Facebook-Konzern Meta nach wie vor die meistgenutzten Plattformen unter Jugendlichen. Mehr als drei Viertel der 16- bis 18-Jährigen verwenden sie regelmäßig. TikTok holt allerdings rasant auf, weil der chinesische Dienst schneller zulegt als YouTube & Co. Weiterlesen

Kartellamt verschärft Aufsicht bei Facebook-Konzern Meta

Bonn (dpa) – Das Bundeskartellamt hat die Weichen für eine schärfere Wettbewerbsaufsicht beim Facebook-Konzern Meta gestellt. Die Bonner Behörde stufte Meta als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb» ein.

Seit 2021 kann das Kartellamt diesen Firmen zum Beispiel Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Anfang Januar wurde bereits der Google-Mutterkonzern Alphabet als ein solches Unternehmen eingestuft. Zu Apple und Amazon laufen noch Ermittlungen. Der Facebook-Konzern habe entschieden, sich nicht gegen die Einstufung vor Gericht zu wehren, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt bei einem Konferenzauftritt am Mittwoch. Weiterlesen

EU-Digital-Gesetz: Welche Regeln schreibt es vor?

Fragen & Antworten
Von Michel Winde, dpa

Brüssel (dpa) – Hass, Hetze, Desinformation: Nicht erst seit der Pandemie ist das Internet vielfach ein ungemütlicher Ort. Die Europäische Union steuert gegen.

Nach einem letzten Verhandlungsmarathon haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments am frühen Samstagmorgen auf ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) geeinigt, das gesellschaftliche Probleme im Netz angehen soll. Dazu gehören der Verkauf gefälschter Waren und die Nutzung sensibler Daten wie religiöse Überzeugungen und politische Ansichten für zielgerichtete Werbung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im

Überblick:

Was ist das Gesetz über digitale Dienste?

Der DSA ist Teil eines Digital-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2020 vorgeschlagen hat. Ziel waren verbindliche Regeln für das Internet. EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager verglich die Lage mit der ersten Ampel, die Ordnung auf die Straßen gebracht habe.

Das Gesetz verfolgt ein grundlegendes Prinzip: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Das gilt etwa für Hassrede und Terrorpropaganda, aber auch für gefälschte Produkte, die auf Online-Marktplätzen verkauft werden. Die Plattformen sollen mehr Verantwortung dafür übernehmen, was bei ihnen passiert.

Der zweite Teil des Digital-Pakets war das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), bei dem es bereits Ende März eine Einigung gab. Der DMA soll die Marktmacht von Tech-Giganten wie Google und Facebook mit strengeren Regeln beschränken.

Wer muss die neuen Regeln befolgen?

Grundsätzlich sollen die neuen Regeln für digitale Dienste gelten, die Vermittler sind und Verbrauchern Zugang beispielsweise zu Waren und Inhalten ermöglichen. Das können Online-Marktplätze wie der von Amazon sein, Soziale Medien wie Facebook, Plattformen zum Teilen von Inhalten wie Youtube und Suchmaschinen wie Google. Große Dienste müssen mehr Regeln befolgen als kleine. Für kleine Unternehmen mit weniger als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat wird es Ausnahmen geben. 

Was schreibt der DSA genau vor?

Grundsätzlich gilt, dass die Unternehmen illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen müssen, wenn sie darüber informiert werden. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern.

Ein Unterschied soll gemacht werden zwischen illegalen Inhalten und solchen, die zwar schädlich sind, aber unter die Meinungsfreiheit fallen. Das könnten etwa Lügen über die Wirksamkeit von Impfstoffen sein, die die Gesundheit von Menschen gefährden. Oder Falschbehauptungen zu Essstörungen, die etwa junge Frauen in die Magersucht treiben.

Marktplätze werden dazu verpflichtet, Anbieter zu überprüfen, damit weniger gefälschte Produkte im Netz landen. Manipulative «Dark Patterns», die Verbraucher zur Kaufentscheidung drängen, werden verboten. Auch sonst werden derlei irreführende Benutzeroberflächen – etwa bei der Cookie-Auswahl – weitgehend verboten. Sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Vorlieben oder politische Ansichten dürfen nur begrenzt für gezielte Werbung genutzt werden. Minderjährige sollen grundsätzlich keine personalisierte Werbung mehr bekommen. Soziale Netzwerke müssen ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen und den Nutzern Wahlmöglichkeiten bieten. Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Neu ist zudem ein Krisenmechanismus, den die EU-Kommission wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine nachträglich vorgeschlagen hatte. Dieser soll in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror die Auswirkungen von Manipulation im Netz begrenzen. Die EU-Kommission kann den Mechanismus auf Empfehlung des Gremiums der nationalen DSA-Koordinatoren auslösen und dann über Maßnahmen der sehr großen Dienste entscheiden.

Was gilt für besonders große Dienste?

Als besonders groß gelten Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern. Mit Blick auf schädliche Inhalte müssen sie künftig einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmaßnahmen vorschlagen. Diese Berichte werden von der EU-Kommission und Außenstehenden geprüft. Außerdem sollen Forscher Zugang zu Daten bekommen, die etwa bestimmen, was Nutzer in ihrem Newsfeed als Nächstes sehen. «Dies wird sich auf aufmerksamkeitsbasiertes Ranking auswirken, das den Konzernen mit Desinformation, Hass und Hetze die Taschen vollmacht», sagte die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese nach der Einigung. Erstmals habe man eine unabhängige gesellschaftliche Kontrolle der Plattformen.

Wie wirkt sich das auf das deutsche NetzDG aus? 

Deutschland war – zum Missfallen der EU-Kommission – schon vor Jahren mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet vorgeprescht. Das NetzDG dürfte durch den DSA hinfällig werden – auch, wenn das EU-Gesetz etwa bei den Löschfristen hinter dem deutschen Gesetz zurückbleibt. Insgesamt hat der DSA jedoch einen deutlich größeren Geltungsbereich. Das zuständige Bundesverkehrsministerium teilte am Samstag mit, dass ein Digitale-Dienste-Gesetz erarbeitet werden solle und die bestehenden nationalen Gesetze umfänglich überarbeitet werden müssten. 

Wie fallen die Reaktionen aus?

Die Einigung wurde überwiegend positiv aufgenommen. Claudia Prettner von Amnesty International sprach von einem «Wendepunkt in der Geschichte der Internetregulierung». «Der DSA führt zu einer Online-Welt, in der unsere Menschenrechte besser geachtet werden, indem die unkontrollierte Macht von Big Tech wirksam gebremst wird.» Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, sagte, der DSA sei für Überlebende des Holocaust ein «überaus deutliches Hoffnungszeichen», das sich jedoch in der Realität beweisen müsse.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen den Deal vom Samstag noch einmal formell bestätigen. Nach Inkrafttreten ist noch eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Für die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen sollen die Regeln nach Angaben der EU-Kommission bereits vier Monate nachdem sie designiert worden sind gelten.

 

 

 

 

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