Kriminalität
Von Carsten Linnhoff, dpa
Bielefeld (dpa) – Hinrichtung, Rache und eine Motivlage, für die jedes menschliche Verständnis fehle. Georg Zimmermann, Vorsitzender Richter am Landgericht Bielefeld, sparte in seiner Urteilsbegründung nicht mit drastischen Worten.
Gerade hatte er das Urteil im Doppelmord von Espelkamp verkündet: Lebenslang für den 53-jährigen Angeklagten. Aber dabei blieb es nicht. Zimmermann stellte auch noch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis ist das aber so gut wie ausgeschlossen. Weiterlesen