BGH: Wohnungseigentümer zu Selbstbeteiligung verpflichtet

Urteil
Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Von einer Gebäudeversicherung mit niedrigen Beiträgen profitiert in einer Eigentümergemeinschaft jeder – deshalb müssen sich alle den Selbstbehalt teilen, wenn ein Schaden auftritt. Davon gibt es auch keine Ausnahme, wenn nur eine einzige fremde Wohnung betroffen sein sollte. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Musterfall aus Köln. (Az. V ZR 69/21)

Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn ein Haus beschädigt oder zerstört wird. Abgesichert sind üblicherweise Schäden durch Leitungswasser, Feuer und durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Für Elementarschäden zum Beispiel durch Überschwemmungen, Starkregen oder Erdrutsche muss oft eine Zusatzpolice abgeschlossen werden. Weiterlesen

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