Berlin/München (dpa) – Ein Döner-Imbiss ist nach einer Gerichtsentscheidung kein Spezialitätenrestaurant. Für einen Koch aus der Türkei bedeutet das Urteil, dass er nicht wie geplant in einem Münchner Selbstbedienungsrestaurant arbeiten kann. Das teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch mit.
Es bestätigte damit eine Entscheidung des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Izmir. Die Behörde hatte dem Koch kein Visum zur längerfristigen Einreise nach Deutschland erteilt und argumentiert, Imbissbetriebe mit Selbstbedienung seien keine Spezialitätenrestaurants. (Az.:VG 14 K 139.19 V) Weiterlesen