„Wir geben nicht auf. Wir kämpfen weiter für das Recht auf Bildung der Kinder“

Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht

Düsseldorf. 28.01.2021 „An diesem Mittwoch haben wir unsere Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht“, sagt Nadine Gährken aus der Gruppe Klage für Bildung, „Nachdem unser Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht NRW zu unserer Enttäuschung abgelehnt wurde, lassen wir uns nicht entmutigen und kämpfen weiter für das Recht auf Bildung unserer Kinder.“

Die Gruppe Klage für Bildung hatte Anfang Januar 2021 ein Crowdfunding auf der Plattform Gofundme gestartet, um die Kosten für eine Klage für das Recht auf Bildung zu finanzieren. Auf dem Rechtsweg will die Initiative Präsenzunterricht für Grundschüler:innen in NRW durchsetzen. Formal ist eine 7-jährige Schülerin aus Düsseldorf die Klägerin. Ist die Verfassungsbeschwerde erfolgreich, würde sich dies auf alle Grundschüler:innen in Nordrhein-Westfalen auswirken. Angreifbar sind aus Sicht der Initiative insbesondere zwei Aspekte. Zum einen meint das OVG NRW, dass der Eingriff in das Recht auf Bildung durch Notbetreuung und zusätzliche Kinderkranktage abgemildert werden könne. „Dies ist indes nicht der Fall, weil es hier nur um den Aspekt der Betreuung geht und nicht um die eingeklagte Bildung”, so Dr. Nicole Reese aus der Gruppe Klage für Bildung und gleichzeitig Prozessbevollmächtigte der Verfassungsbeschwerde. Zum anderen argumentiert das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.01.2021, dass das Recht der Kinder auf Bildung gegenüber der Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zurückstehen müsse. Hier stellt das Gericht nur die Bildung der Kinder, nicht aber deren Gesundheit, der Gesundheit der Gesamtbevölkerung gegenüber.

„Das ist allerdings unzutreffend, denn es geht neben dem Recht auf Bildung auch um eine menschenwürdige Existenz der Kinder, die sich an den kindlichen Entwicklungsphasen zu orientieren hat. Da diese Entwicklungsphasen nicht beliebig verschiebbar sind, sind die Schäden in Sachen Bildung und der damit eng verknüpften Kindergesundheit ebenfalls irreversibel. Es stehen sich also die Gesundheit von 630.000 Grundschulkindern in NRW und die Gesundheit der Gesamtbevölkerung in NRW gegenüber. Nicht ohne Grund sind es gerade Kinderärzte, die für eine Öffnung von Kitas und Schulen plädieren, da diese in ihrer Arbeit erleben, welche gravierenden gesundheitlichen Schäden bereits der erste Lockdown bei vielen Kindern zur Folge gehabt hat.“

Wie es mit dem Hauptsacheverfahren am OVG weitergeht, erläutert Stefanie Seifert aus der Initiative: „Neben dem Eilantrag beim OVG betreiben wir auch das Hauptsacheverfahren. Da hier aber eine Entscheidung noch Monate oder gar Jahre dauern kann, verhilft das zu diesem jetzigen Zeitpunkt nicht zum einstweiligen Rechtsschutz. Wir sehen leider gerade, dass die befürchtete ‘Wiederholungsgefahr’ eintritt und der Lockdown für Schulen, auch für Grundschulen, um weitere zwei Wochen bis zum 14.02.2021 verlängert wurde.“

Aktenzeichen: Az. VerfGH 19/21 VB1

Die Gruppe Klage für Bildung besteht aus engagierten Eltern, die sich zwecks eines Normenkontrollantrags im Eil- und Hauptsacheverfahren zur Überprüfung des aktuell bis 14.02.2021 durch das Land NRW ausgesetzten Präsenzunterrichts an Grundschulen zusammengetan hat. Mit einer Crowdfundingaktion zur Finanzierung der Kosten der Klage auf Gofundme und über Paypal fanden sich inzwischen mehr als 120 Unterstützer:innen aus ganz Deutschland. Das widerspiegelt auch ein großes öffentliches Interesse an dem Thema.

Kontakt zur Gruppe Klage für Bildung: klage-fuer-bildung@web.de Link zur Crowdfunding-Aktion:

https://gofund.me/dc603fd2 und Spenden über Paypal: https://paypal.me/pools/c/8vSbFJpTkv

 

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