Wichtige Hinweise für alle Landwirte, Winzer und Waldarbeiter

Saisonbedingt beginnen derzeit die Arbeiten in Wäldern, auf Acker-/Wiesengeländen und in den Weinbergen. Die in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben genutzten Anhänger sind nach den Straßenverkehrsvorschriften nur dann zulassungsfrei, wenn an deren Rückseite ein sichtbares 25 km/h-Geschwindigkeitsschild sowie ein Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs (oder einer anderen Zugmaschine aus demselben Betrieb) angebracht sind. Mögliche Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflicht stellen Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar. Die Polizei ist wegen ihres Strafverfolgungszwanges verpflichtet, bei festgestellten Verstößen entsprechende Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen. In der vergangenen Woche musste die Polizei Zell bereits fünf derartige Strafanzeigen einleiten. Deshalb werden Landwirte, Winzer und Waldarbeiter gebeten, ihre Fahrzeuge entsprechend zu kennzeichnen und auch die Beleuchtungseinrichtungen zu prüfen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen